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Mexiko

Klima

Beste Reisezeit

Drei Klimazonen.

In den Küstenregionen, im Flachland im Süden Mexikos und auf der Yucatán-Halbinsel (Tierra Caliente) herrscht tropisches Klima.

Gemäßigtes Klima in Lagen zwischen 800 und 2000 m (im Hochland sinken die Temperaturen jedoch nachts stark ab). Während die Südspitze der Baja California tropisch ist, wird der Norden der Baja California im Winter von einer kühlen Regenzeit beherrscht und das Thermometer kann dann sogar unter Null fallen.

In Hochlagen über 2000 m (Tierra Fria, Mexiko-Stadt) Höhenklima. Es ist es kühl, die Temperaturen liegen bei 15°C. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden. An den Küsten regnet es mehr als im höher gelegenen Landesinnern.

Auch wenn Mexiko ganzjährig ein beliebtes Reiseziel ist, werden die meisten Reisen während der Trockenzeit von Oktober bis April gebucht.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Anmerkung zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visainformationen

Ein Visum ist für touristische und geschäftliche Aufenthalte in Mexiko allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie unter bestimmten Voraussetzungen aus der Türkei gelten vereinfachte Einreisebestimmungen.

Einreisebestimmungen für Deutschland, Österreich & die Schweiz:

Staatsangehörige von Deutschland, Österreich und der Schweiz (sowie aller anderen EU-Länder) benötigen für reine touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen kein Visum. Voraussetzung sind ein bei der Einreise gültiger Reisepass sowie Nachweise über die Weiter- oder Rückreise.

  • Einreise über den Luftweg: Bei der direkten Flugeinreise werden Touristenkarten (FMM) nicht mehr benötigt. Grenzbeamte stempeln die zulässige Aufenthaltsdauer direkt in den Pass. Ein Anspruch auf die maximalen 180 Tage besteht nicht. Falls der Stempel unleserlich ist, muss unverzüglich das Instituto Nacional de Migración (INM) kontaktiert werden.
  • Einreise auf dem Landweg: Bei der Einreise auf dem Landweg muss vorab online eine Touristenkarte (FMM – Forma Migratoria Múltiple) beantragt werden. Diese ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.

Einreisebestimmungen für Staatsangehörige der Türkei:

  • Mit Visum/Aufenthaltstitel für Schengen-Staaten, USA, Kanada, GB oder Japan: Türkische Staatsbürger, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen Schengen-Staat (z. B. Deutschland oder Österreich), Kanada, Großbritannien, Japan oder die USA verfügen und deren Pass noch mindestens 6 Monate gültig ist, können visumfrei einreisen. Eine elektronische Genehmigung (SAE) ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Ohne entsprechendes Visum (Einreise mit SAE): Türkische Staatsangehörige ohne Visum oder Aufenthaltstitel der genannten Staaten können für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) per Flugzeug mit einer kostenlosen online beantragten Elektronischen Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica – SAE) einreisen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist zwingend ein reguläres Visum erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Für längerfristige Aufenthalte sowie für Aufenthalte, die nicht touristischer oder geschäftlicher Natur sind (z. B. Arbeitsaufnahme oder Studium), muss vorab bei einer mexikanischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.

Kosten

Visagebühren & Kosten:

Die Visagebühren variieren je nach Nationalität und beantragter Visakategorie. Da die Gebühren wechselkursgebunden sind und monatlich angepasst werden können, empfiehlt es sich, den aktuellen Stand rechtzeitig vor der Beantragung bei der zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung zu erfragen.

Kosten für Touristenkarten & Einreiseerlaubnis:

  • Touristenkarte (FMM – Forma Migratoria Múltiple): Die Gebühr für die Touristenkarte (erforderlich bei Einreise auf dem Landweg) beträgt derzeit ca. 640 MXN (ca. 35 US$). Die Bezahlung erfolgt online, in bar an der Grenze oder über eine mexikanische Bankfiliale. Bei Flugeinreisen ist die Einreisegebühr in der Regel bereits im Flugticket enthalten.
  • Elektronische Genehmigung (SAE): Das elektronische Genehmigungsverfahren (Sistema de Autorización Electrónica) für berechtigte Staatsangehörige (u. a. aus der Türkei bei Flugeinreise) ist kostenlos.

Gültigkeit

Gültigkeitsdauer & Aufenthaltsdauer:

  • Touristische Aufenthalte (FMM & Passstempel):
    Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Grenzbeamten festgelegt und im Pass bzw. auf der Touristenkarte (FMM) vermerkt. Eine Verlängerung auf bis zu maximal 180 Tage ist vor Ort bei den Dienststellen der Migrationsbehörde (Instituto Nacional de Migración – INM) möglich. Die Touristenkarte gilt grundsätzlich für eine einmalige Einreise.
  • Geschäftsreise- & Technikervisa:
    Formelle Geschäftsreise- und Technikervisa werden je nach Kategorie für eine Gültigkeit von bis zu 1 Jahr mit der Möglichkeit mehrfacher Einreisen ausgestellt. Genaue Einzelheiten und aktuelle Bestimmungen sollten vorab bei den mexikanischen Konsularvertretungen erfragt werden.

Transit

Reisende, die in Mexiko zwischenlanden und den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen, benötigen in der Regel kein Transitvisum, sofern der Weiterflug innerhalb von 24 Stunden mit einem anschließenden Anschlussflug erfolgt und gültige Weiterreisetickets sowie Dokumente für das Zielland vorliegen.

Wichtiger Hinweis: Transitreisende, die den Transitbereich verlassen müssen (z. B. für ein erneutes Einchecken von Gepäck, einen Terminalwechsel oder die Passkontrolle), unterliegen den regulären Einreisebestimmungen Mexikos. Je nach Nationalität ist in diesen Fällen ein Visum oder eine elektronische Genehmigung (SAE) erforderlich.

Visum-Beantragung & Verfahren:

Reisende, die für die Einreise nach Mexiko ein Visum benötigen, müssen dieses vorab bei einer zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragen.

Verfahrensablauf & Erforderliche Unterlagen:

  • Terminvereinbarung: Zunächst muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung online ein Termin vereinbart werden. Am Generalkonsulat in Frankfurt am Main erfolgt die Antragstellung selbstständig auf dem Postweg; nach Prüfung der Unterlagen vergibt das Konsulat einen Termin für das persönliche Gespräch und die Abholung.
  • Benötigte Nachweise: Neben einem gültigen Reisepass müssen in der Regel Nachweise über die Unterkunft (z. B. Hotelbuchung), ein Reisereiseplan/Flugticket, Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel sowie Passfotos vorgelegt werden.
  • Persönliche Abholung: Die Erfassung biometrischer Daten sowie die Abholung des eingetragenen Visums erfolgt in der Regel persönlich in den Räumlichkeiten des zuständigen Konsulats.

Antrag erforderlich

Touristenvisum
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (kein biometrisches Passfoto).
(c) Reisepass (und eine Kopie des Reisepasses), der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Pass muss nach Abschluss des Visumantrags persönlich vom Antragsteller bei der konsularischen Vertretung in Frankfurt abgeholt werden.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 745 € monatlich).
(e) Ggf. Heiratsurkunde.
(f) Gebühr (Überweisung mit Beleg oder in bar, je nach Konsulat).
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4).

Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin.

Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Temporärer Wohnsitz

Informationen sind von der Botschaft erhältlich.

Bearbeitungsdauer

  • Standardbearbeitung: Bis zu 10 Arbeitstage. In den Sommermonaten sowie vor Feiertagen kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 3 Wochen verlängern.
  • Sondergenehmigungen: Ist eine vorherige Einreisegenehmigung durch die mexikanische Migrationsbehörde (Instituto Nacional de Migración – INM) erforderlich, kann die Bearbeitung bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Es wird dringend empfohlen, Visaanträge möglichst frühzeitig vor dem geplanten Reisedatum bei den zuständigen Konsularvertretungen einzureichen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

  • Deutsche: Eigener Reisepass (elektronischer Reisepass / ePass). Kinderausweise bzw. vorläufige/alte Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt bzw. akzeptiert.
  • Österreicher: Eigener Reisepass.
  • Schweizer: Eigener Reisepass.
  • Türken: Eigener Reisepass (Gültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise).

Anmerkung: Für Kinder gelten grundsätzlich die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Bei der Einreise auf dem Landweg benötigen auch Minderjährige eine eigene Touristenkarte (FMM) und müssen in den Reisedokumenten der Begleitpersonen aufgeführt sein.

Besondere Ausreisebestimmungen für Minderjährige aus Mexiko:

Für alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur mit einem Elternteil bzw. Dritten reisen, gelten strenge Bestimmungen. Dies betrifft mexikanische Staatsangehörige sowie ausländische Minderjährige mit einem temporären oder dauerhaften Wohnsitz in Mexiko (z. B. Schüler, Studierende oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft):

  • Einverständniserklärung: Bei Ausreise ohne sorgeberechtigte Begleitung ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Form & Beglaubigung: Das Dokument muss bei einem Notar unterzeichnet, mit einer Apostille versehen und inklusive einer offiziellen spanischen Übersetzung vorgelegt werden.
  • Mitzuführende Unterlagen: Zudem sind Kopien der Pässe beider Sorgeberechtigter mitzuführen.

Hinweis: Detaillierte Auskünfte zu den aktuellen Formalitäten erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen sowie das Instituto Nacional de Migración (INM). Für minderjährige Touristen wird das Mitführen einer beglaubigten Reisevollmacht der Eltern auf Spanisch ebenfalls dringend empfohlen.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA.
Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt. Die Mitnahme von bis zu 3 Tieren (Katzen, Hunde, Kanarienvögel, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.) ist steuerfrei.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Visainformationen

Ein Visum ist für touristische und geschäftliche Aufenthalte in Mexiko allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie unter bestimmten Voraussetzungen aus der Türkei gelten vereinfachte Einreisebestimmungen.

Einreisebestimmungen für Deutschland, Österreich & die Schweiz:

Staatsangehörige von Deutschland, Österreich und der Schweiz (sowie aller anderen EU-Länder) benötigen für reine touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen kein Visum. Voraussetzung sind ein bei der Einreise gültiger Reisepass sowie Nachweise über die Weiter- oder Rückreise.

  • Einreise über den Luftweg: Bei der direkten Flugeinreise werden Touristenkarten (FMM) nicht mehr benötigt. Grenzbeamte stempeln die zulässige Aufenthaltsdauer direkt in den Pass. Ein Anspruch auf die maximalen 180 Tage besteht nicht. Falls der Stempel unleserlich ist, muss unverzüglich das Instituto Nacional de Migración (INM) kontaktiert werden.
  • Einreise auf dem Landweg: Bei der Einreise auf dem Landweg muss vorab online eine Touristenkarte (FMM – Forma Migratoria Múltiple) beantragt werden. Diese ist während des gesamten Aufenthalts mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.

Einreisebestimmungen für Staatsangehörige der Türkei:

  • Mit Visum/Aufenthaltstitel für Schengen-Staaten, USA, Kanada, GB oder Japan: Türkische Staatsbürger, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen Schengen-Staat (z. B. Deutschland oder Österreich), Kanada, Großbritannien, Japan oder die USA verfügen und deren Pass noch mindestens 6 Monate gültig ist, können visumfrei einreisen. Eine elektronische Genehmigung (SAE) ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Ohne entsprechendes Visum (Einreise mit SAE): Türkische Staatsangehörige ohne Visum oder Aufenthaltstitel der genannten Staaten können für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) per Flugzeug mit einer kostenlosen online beantragten Elektronischen Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica – SAE) einreisen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist zwingend ein reguläres Visum erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Für längerfristige Aufenthalte sowie für Aufenthalte, die nicht touristischer oder geschäftlicher Natur sind (z. B. Arbeitsaufnahme oder Studium), muss vorab bei einer mexikanischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Thu, 20 Aug 2026 10:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 20 Aug 2026 10:21:51 +0200)

Letzte Änderungen: 

Redaktionelle Änderungen

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:

  • Bundesstaat Colima
  • Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Acapulco und Ixtapa-Zihuatanejo, jeweils bei Anreise per Flugzeug
  • Bundesstaat Michoacán, mit Ausnahme der Landeshauptstadt Morelia bei direkter Anreise per Flugzeug
  • Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Los Mochis/Bahnstrecke des „El Chepe", bei direkter An- und Abreise per Flugzeug
  • Bundesstaat Tamaulipas, nördlich von Ciudad Victoria
  • Bundesstaat Zacatecas, mit Ausnahme von Zacatecas-Stadt bei Anreise per Flugzeug
  • Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte

Von Reisen in folgende Regionen und Gebiete wird abgeraten:

  • Bundesstaat Jalisco, mit Ausnahme der Metropolregion Guadalajara bei Anreise per Flugzeug und Puerto Vallarta bei Anreise per Flugzeug oder Schiff
  • Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstrasse 45D, einschliesslich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.
  • Bundesstaat Chiapas: Von Reisen in das Grenzgebiet zu Guatemala wird abgeraten, mit Ausnahme der Bundesstrasse 307 von Palenque nach Bonampak, Rio Lacanjá und Frontera Corozal/Yaxchilán

Lassen Sie bei Reisen nach Mexiko aufgrund der teils unübersichtlichen und sich rasch ändernden Sicherheitslage besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Mexiko ist ein föderaler Staat mit demokratischer Verfassung, in dem die 32 einzelnen Bundesstaaten eine starke Stellung haben und sich teils durch deutlich unterschiedliche Regelungen auszeichnen. 
Die Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit und Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sind verfassungsrechtlich garantiert und auch gewährleistet, bei allerdings vielfach schwachem Rechtsstaat. Risiken für bestimmte Personengruppen wie Journalisten und Menschenrechtsverteidiger können v.a. durch die Organisierte Kriminalität bestehen, siehe Kriminalität.

Am 22. Februar 2026 kam es zu Einsätzen der mexikanischen Sicherheitskräfte im Bundesstaat Jalisco, bei denen auch ein Kartellführer getötet wurde.
In der Folge kam es in verschiedenen Landesteilen zu Unruhen, Strassensperren und Brandstiftungen. Die Lage hat sich inzwischen beruhigt, bleibt jedoch dynamisch. Weitere gewalttätige Vergeltungsmassnahmen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. 

Es wird dringend empfohlen, die folgenden Punkte in ganz Mexiko zu beachten:

  • Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage in den Medien und befolgen Sie öffentliche Bekanntmachungen, insbesondere vor erforderlichen Überlandfahrten.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Örtlichkeiten, an denen Polizeieinsätze stattfinden.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Versuchen Sie bei Strassensperren nicht, sich zu widersetzen oder zu flüchten.

Kriminalität

Die grösste Gefahr für die innere Sicherheit des Landes geht von der Organisierten Kriminalität aus. Auch wenn Reisende nicht  direktes Ziel krimineller Aktivitäten sind, besteht jederzeit die Gefahr, zum Opfer solcher Aktivitäten zu werden.  

Vor allem in von der Organisierten Kriminalität kontrollierten Gebieten (siehe Abschnitt Sicherheit) werden bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden Gegner oftmals getötet, auf Unbeteiligte wird keine Rücksicht genommen. Bei Schusswechseln zwischen den kriminellen Gruppierungen bzw. mit Sicherheitskräften können unbeteiligte Touristen ins Kreuzfeuer geraten, auch mit Todesfolge. Öffentliche und vielbesuchte Orte bieten nicht immer Sicherheit. 

Gewaltverbrechen (wie z.B. Express-Entführungen) und Eigentumsdelikte (wie z.B. Diebstähle und Raubüberfälle) sind an der Tagesordnung. Polizeikräfte oder uniformiertes Sicherheitspersonal bzw. Kriminelle, die sich als solche ausgeben, können an Straftaten beteiligt sein. 

Die Gewalt gegen Frauen, darunter Morde, sexuelle Übergriffe und Entführungsversuche, ist auch in den Touristenregionen hoch. Die meisten Straftaten werden nicht aufgeklärt. Schusswaffen sind weit verbreitet; ihr Einsatz erfolgt oft hemmungslos. Dies gilt auch bei Überfällen im stehenden Verkehr und in öffentlichen Bussen. Hier werden oftmals selbst verbale Entgegnungen brutal beantwortet. 

Die Gefahr eines Überfalls ist bei Überlandfahrten nachts und abseits der mautpflichtigen Autobahnen sowie an unbelebten Raststätten und Tankstellen besonders hoch. Unter Vorwänden z.B. eines Defekts oder mit der Bitte um Pannenhilfe werden Reisende zum Halten bewegt und dann ausgeraubt.

Erwerb und Konsum von Drogen werden von den Sicherheitsbehörden strafrechtlich verfolgt. Wiederholt kam es zu schwersten gesundheitlichen Schädigungen und Todesfällen durch den Konsum u.a. verunreinigter Betäubungsmittel. Die Zulassung geringer Mengen von Marihuana unterliegt einschränkenden Bedingungen, ihr Erwerb und Konsum ist ausländischen Reisenden de facto weiterhin verboten. 

Reisen und Besuche in Gruppen bieten meist mehr Sicherheit als Besuche ohne jede Begleitung, ebenso geschützte Hotelanlagen gegenüber dem Ausgehen in Stadtzentren nach Einbruch der Dunkelheit. Organisierte und geführte Touren berücksichtigen in der Regel bestehende Sicherheitsrisiken.

Bei Wanderungen in Naturschutzgebieten, z.B. bei Vulkanbesteigungen, besteht die Gefahr von Raubüberfällen.
Für Wohnmobile bzw. Campingwagen gibt es nicht ausreichend bewachte Campingplätze.

Geldautomaten können manipuliert sein, um Daten zu kopieren, auch Kreditkartenmissbrauch ist weiterhin ein Problem.

  • Führen Sie unabdingbare Reisen in die Regionen und Städte, für die von Reisen (dringend) abgeraten wird, nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept durch.
  • Wenn Sie in eine Notlage geraten, wählen Sie 911. Bitte notieren Sie sich auch die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der Botschaft in Mexiko-Stadt.
  • Nutzen Sie wo immer möglich mautpflichtige Autobahnen (Cuota).
  • Beschränken Sie Zwischenstopps auf das notwendige Minimum und halten Sie nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen.
  • Planen Sie Ihre Reisen in Mexiko so, dass Sie vor Einbruch der Dunkelheit Ihr Reiseziel erreichen.
  • Falls Sie mit dem Pkw oder Wohnmobil reisen und bemerken, dass Sie verfolgt oder beobachtet werden, fahren Sie zur nächstgelegenen Polizeistation oder zu einem anderen sicheren Ort.
  • Leisten Sie bei Überfällen und versuchtem Autoraub keinesfalls Gegenwehr, auch nicht verbal. Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über die tagesaktuelle Situation auf der geplanten Route.
  • Seien Sie in grösseren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in verlassenen Gegenden und Stadtvierteln, aber auch an einsamen Stränden.
  • Frauen sollten insbesondere nachts und in einsamen Gebieten nicht allein unterwegs sein. Melden Sie (auch versuchte) sexuelle Übergriffe umgehend bei der nächstgelegenen Dienststelle des „Ministerio Público" (Staatsanwaltschaft).
  • Gelegentlich kommt es zum gezielten Einsatz von K.-o.-Tropfen und anderer Betäubungsmittel vor einer Vergewaltigung oder einem Raub. Nehmen Sie daher keine Getränke und Speisen von Unbekannten an. Lassen Sie Ihre Getränke und Speisen in Restaurants nicht unbeaufsichtigt.
  • Fahren Sie nur mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen, stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen zurück. Regelmässig werden Einbrüche in Mietwagen angezeigt. Wenn Sie Gepäck im Mietwagen haben, lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt. Ausweise/Dokumente sollten auch beim kurzzeitigen Verlassen des Pkw mitgenommen werden.
  • Übernachten Sie nicht bei Fremden oder in unbekannten Gegenden abseits touristischer Gebiete.
  • Seien Sie an Geldautomaten vorsichtig, nutzen Sie Automaten vorzugsweise tagsüber und innerhalb gesicherter Gebäude (Malls) und achten Sie auf mögliche Manipulationen. Lassen Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlen nicht aus den Augen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, insbesondere bei angeblichen Entführungen von Angehörigen. Bewahren Sie Ruhe, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei (sogenannte „virtuelle Entführung").
  • Wenn Sie am Telefon bedroht werden, legen Sie sofort auf.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen vermeintlich verlockende Investitionsmöglichkeiten in Mexiko angetragen werden, und halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Anwalt und mexikanischen Behörden, z.B. der mexikanischen Verbraucherschutzbehörde (Procuraduría Federal del Consumidor, „PROFECO").
  • Der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, auch Polizisten, hohe Bussgelder verlangen oder mit Festnahme drohen. Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum mexikanischen Notruf 911 (auch Englisch) bzw. dem Bereitschaftsdienst der Botschaft auf. Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die angebliche Tat nicht begangen haben, das geforderte Bussgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann. Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz.-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.

Natur und Klima

Tropenstürme und Überschwemmungen

An den Küsten herrscht tropisches, in höheren Lagen wie in Mexiko-Stadt Höhenklima.
In Mexiko ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. Vor allem in dieser Zeit ist an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können.

Erdbeben und Vulkane

Mexiko liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es regelmässig zu teils schweren Erdbeben kommt. Besonders gefährdet sind die auf dem ehemaligen Seegrund liegenden älteren Stadtviertel von Mexiko-Stadt (inklusive Roma).
Der Grossraum Mexiko-Stadt und die besonders erdbebengefährdeten Bundesstaaten an der Pazifikküste waren bisher immer nur in Teilen betroffen.

Der Vulkan Popocatépetl ist verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Auch der Vulkan Colima ist weiterhin aktiv und für Besucher geschlossen.

Meeresströmungen

Starke Strömungen und hoher Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen. Besonders an der Pazifikküste kommt es jedes Jahr zu tödlichen Badeunfällen.

  • Rechnen Sie bei Naturereignissen kurzfristig mit Einschränkungen, auch im Flugverkehr.
  • Verfolgen Sie regelmässig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen mexikanischer Behörden. Tagesaktuelle Verhaltenshinweise und Warnstufen für Vulkane bietet der mexikanische Zivilschutz.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
  • Beachten Sie die Badeverbote und erkundigen Sie sich nach örtlichen Gefahren.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.

Es gibt auch ein umfangreiches und kostengünstiges Überlandbusnetz. Busse der Luxusklasse und der ersten Klasse entsprechen gutem europäischen Standard.

Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Juni bis November wegen der schlechten Strassenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstrassen und Mautstationen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein Wegegeld gestattet.

An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt oder mit einer Parkkralle festgesetzt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden.

Vor allem in Mexiko-Stadt herrscht hohes Verkehrsaufkommen mit erheblichen Staus. Wegen schlechter Luftqualität kann es im Grossraum Mexiko-Stadt und anderen Bundesstaaten an einzelnen Tagen abhängig vom Kfz-Kennzeichen Fahrverbote geben, die auch durch die Verhängung von Bussgeldern durchgesetzt werden. Autovermietungen können hierüber Auskunft geben.

Bei auf der Strasse angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden.

In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In zahlreichen mexikanischen Staaten, darunter Yucatán und Mexiko-Stadt, muss auch der Fahrer eines Pkw im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein. Bei Verstössen können Geldbussen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden.

  • Meiden Sie Busse der zweiten und dritten Klasse aus Sicherheitsgründen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und bleiben Sie auf Hauptstrecken. Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über die tagesaktuelle Situation auf der geplanten Route.
  • Halten Sie bei Strassenkontrollen an. Bestreiten Sie verlangte Wegegelder nicht oder diskutieren über deren Rechtmässigkeit.
  • Strassenpolizisten sind nicht befugt, Bargeld oder Kreditkartenzahlungen entgegenzunehmen oder Reisedokumente zu beschlagnahmen. Melden Sie derartige Vorfälle gegebenenfalls unter der Notrufnummer 911.
  • Verkehrsverstösse können online oder bei einer dafür zuständigen Stelle bezahlt werden, die der Polizist Ihnen mitteilen muss. Weitere Informationen zu den Zahlungsmethoden, die je nach Region variieren, finden Sie auf der Website Multas de transito.
  • Seien Sich auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (topes) besonders vorsichtig.
  • Nehmen Sie nur offizielle Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder bestellen diese z.B. über eine Taxi-App oder auch über Uber, Didi oder Cabify. Zahlen Sie über eine Taxi-App bestellte Taxi immer über die in der App hinterlegte Zahlungsmethode (Kreditkarte/PayPal). Wenn der Fahrer die Fahrt storniert und versucht Sie zu betrügen, melden Sie den Vorfall umgehend dem Support.
  • Benutzen Sie für die Fahrt zur Ausgrabungsstätte in Teotihuacán, im Nordosten von Mexiko-Stadt keine Linien-, sondern Touristenbusse.
  • Unternehmen Sie Individualreisen in entlegene Gebiete nicht ohne professionelle Führung, und zwar möglichst nur mit offiziellem Ausweis von SECTUR, dem mexikanischen Tourismusministerium.
  • Achten Sie bei Mietwagen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht.
  • Wenn Sie einen Pannendienst benötigen, kontaktieren Sie „Ángeles Verdes" (Telefon: 078 oder App „Ángeles Verdes").  
  • Im Falle eines Unfalls rufen Sie die Polizei (911 oder 088) sowie die Kraftfahrzeugversicherungen.
  • Falls Sie im Bundesstaat Quintana Roo (Rivera Maya) ein Auto mieten, sollten Sie erwägen, den „Guest Mobility Pass" über die „Guest Assist" App zu beantragen.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände im Mietwagen, auch nicht auf bewachten Parkplätzen.

Führerschein

Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Vorsicht ist – ausser an touristischen Reisezielen – beim Fotografieren geboten. Insbesondere die indigene Bevölkerung lässt sich nicht gern fotografieren, auch dann nicht, wenn Personen indirekt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte vor dem Fotografieren um Erlaubnis gebeten werden.

Nacktbaden oder „oben ohne" gilt in Mexiko als anstössig und sollte unterlassen werden.

LGBTIQ

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist mittlerweile in allen Bundesstaaten erlaubt. Die mexikanische Gesellschaft zeichnet sich durch eine insgesamt hohe Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensformen aus.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Drogen

Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre. 

Rauchverbote

Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten in Mexiko verboten. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstösse können mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.

Elektrische Zigaretten (vapes) sind in Mexiko verboten.

Alkohol und Erregung öffentlichen Ärgernisses

Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Strasse sowie Urinieren an öffentlichen Plätzen ist in ganz Mexiko verboten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.

Politische Aktivitäten

Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt.

Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung, siehe auch Visum.

Verstösse hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.

Artenschutz

Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt

Anzeige erstatten

Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online bei der Fiscalía General de Justicia anzuzeigen. Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ("Ministerio Público"), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen.

Vermittelnd wirkt auch die Touristenpolizei in Mexiko-Stadt unter der Nummer +52 55 5207 4155 (spanisch-englisch). Der Kontakt kann auch über WhatsApp +52 55 4891 1166 hergestellt werden.

Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Staatsanwaltschaftsbüros zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgender Anschrift zu finden:

  • Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. +55 53455384

Dort können Anzeigen direkt erstattet werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt deutsch). Im Bundesstaat Quintana Roo (Riviera Maya) empfiehlt sich die Nutzung der App „Guest Assist".

Die Casa Consular in Cancún (+52 984 803 4714) sowie die Centros de Atención y Protección al Turista (CAPTA) in Playa del Carmen (+52 984 116 0430), in Acapulco (+52 744 484 9800) und in Mazatlán (+52 669 118 4256) sind Touristen ebenfalls behilflich.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Peso (MXN). Der Kauf und Verkauf von USD- und EUR-Noten in Wechselstuben und grösseren Hotels sind möglich. In touristischen Gebieten werden Preise häufig in USD angegeben.

Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Verbindungsschwierigkeiten bei elektronischer Buchung mit ausländischen Kreditkarten.

Mit den gängigen Kreditkarten von VISA, MasterCard, American Express und Diners Club lässt sich in Mexiko problemlos Geld abheben. Mitunter ist es auch möglich, per Debitkarte (Girocard) Geld abzuheben. Geeignete Geldautomaten sind an den angebrachten Symbolen der Kartenanbieter (VISA/MasterCard bzw. Maestro) erkennbar. Es sollten nur Geldautomaten genutzt werden, die sich innerhalb gesicherter Gebäude wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen.
Über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten. Siehe auch Gesundheit – Medizinische Versorgung.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für sechs Monate gültig sein.
Beschädigte Reisedokumente können zur Einreiseverweigerung führen.

Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum, wenn der Reisezweck ein Urlaub, eine Durchreise oder geschäftlicher Natur ist, sofern der Aufenthalt nicht länger als 180 Tage dauert. Touristen dürfen keine bezahlten Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.

Die mexikanischen Migrationsbehörden empfehlen, folgende Unterlagen bei Einreise unaufgefordert vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass;
  • Nachweis der Unterkunft (Reservierung und Bestätigung), um die Adresse und die Dauer des Aufenthalts im Inland zu bestätigen;
  • Rückflugtickets (entsprechend der angegebenen Aufenthaltsdauer);
  • Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts im Land;
  • Tickets für Touren und Reiseplan mit den Aktivitäten;
  • Gewöhnlicher Wohnort oder Herkunftsort;
  • Angaben zum Beruf.

Gegebenenfalls sind auch Schreiben des einladenden Unternehmens, der Institution oder der Privatperson mit folgenden Angaben vorzulegen:

  • Zweck des Besuchs;
  • Daten der eingeladenen Personen;
  • Ein- und Ausreisedaten (Reiseplan);
  • Adresse der Unterkunft;
  • Name, E-Mail-Adresse, Kopie des Ausweises und Kontaktnummer im Inland (da die Einwanderungsbehörde im Zweifelsfall die Angaben anhand der angegebenen Telefonnummer überprüft).

Die von der Einwanderungsbehörde gewährte Aufenthaltsdauer kann zwischen 1 und 180 Tagen betragen, je nachdem, was im Rahmen der Einreisekontrolle angegeben und bestätigt wird.

Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen.

Einreise auf dem Luftweg

Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.

Deutsche volljährige Touristen mit biometrischen Pässen mit einer Mindestrestgültigkeit von mindestens sechs Monaten, können bei Einreise über die Flughäfen Cancún, Mexiko-Stadt (AICM), San José del Cabo, Guadalajara, Puerto Vallarta, Querétaro, Tijuana und Monterreydie automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit dem Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer. 

Alle anderen Reisenden (Minderjährige, Personen ohne biometrischen Pass, andere Aufenthaltszwecke) müssen persönlich beim Grenzbeamten vorsprechen, der Einreisedatum und gewährte Aufenthaltsdauer in den Pass stempelt. 

Nach den geltenden mexikanischen Bestimmungen sind die Einwanderungsbehörden in Mexiko befugt, über die Einreise von Ausländern an den Einreisestellen zu entscheiden, auch, wenn diese ein gültiges Visum mit sich führen.

Reisende mit Aufenthaltserlaubnis für Mexiko müssen diese bei Einreise vorzeigen.

  • Mögliche Folgen des Überschreitens der gewährten Aufenthaltsdauer können eine Geldstrafe, die (vorübergehende) Festnahme oder Ausweisung aus Mexiko sein.
  • Prüfen Sie – noch am e-Gate bzw. im Beisein des Grenzbeamten bei Einreise – die im Einreiseticket oder im Reisepass vermerkte maximale Aufenthaltsdauer und weisen Sie im Zweifelsfall direkt auf einen zu knapp bemessenen Zeitraum oder nicht eindeutig lesbare Einträge hin.
  • Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann zwar bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem Instituto Nacional de Migración (INM),vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch und ist erfahrungsgemäss nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
  • Zeigen Sie den Verlust Ihres Reisepasses und/oder der Touristenkarte umgehend bei der mexikanischen Polizei an.

Einreise auf dem Landweg

Reisende, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, benötigen eine kostenpflichtige Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM), auch wenn sie von den mexikanischen Beamten nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Touristenkarte kann vor Einreise online beantragt und bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden. Alternativ kann die Touristenkarte bei Einreise im Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) eingeholt werden. Andernfalls drohen Geldstrafe, Inhaftierung und/oder Abschiebung. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.

Visum vor der Einreise

Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt (Main) hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.

"Working-Holiday" ist in Mexiko visumsfrei nicht gestattet. Bei einem Praktikum in einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb wird bereits die Annahme von Trinkgeldern als Einkommen/Erwerbstätigkeit interpretiert und kann ohne entsprechende Genehmigung zu Festnahme und Ausweisung führen.

Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.

Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen etablierter Programme wie „kulturweit", „weltwärts" oder „IJFD" geplant werden.
Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden.

Ausweispflicht

Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Einreisestempel im Reisepass, Einreiseticket oder Touristenkarte FMM, bzw. Langzeitaufenthaltstitel FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen. Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden.

Minderjährige

Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Erlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile, Passkopien der Eltern sowie die eigene Geburtsurkunde mitsichführen.

Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko und mexikanische Staatsangehörige (auch Doppelstaater), die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.

  • Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.
  • Beachten Sie zudem die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Import- und Exportvorschriften für Waren nach/aus Mexiko sind streng. Reisende müssen alles deklarieren, was verboten oder steuer- oder zollpflichtig sein könnte, wie z.B. Zigaretten oder mitgebrachte elektronische Geräte, die über die Freimenge hinausgehen (Achtung: diese Dinge können nicht auf mitreisende Personen aufgeteilt werden). Bei Verstössen ist mit sehr hohen Bussgeldern zu rechnen. Nähere Auskünfte bieten die Webseiten der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls.

  • Informieren Sie sich darüber, ob Sie bei Ihrer Ankunft beim Zoll etwas anmelden müssen.
  • Beachten Sie Einfuhrverbote und -beschränkungen (z.B. frische Lebensmittel). Die Einfuhr von Medikamenten kann eingeschränkt sein (z.B. nur für den persönlichen Gebrauch, rezeptpflichtige Medikamente nur mit ärztlicher Bescheinigung, keine THC-haltigen Produkte) – informieren Sie sich vor Abreise.

Der Zoll ist nicht befugt, Ihren Reisepass als Pfand einzubehalten. Verstösse können unter svillarreal@inami.gob.mx, Tel. +52 55 5387 2400 Anschluss 18150 und 18016 gemeldet werden.

Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000 USD müssen deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Wert von 10.000 USD, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag erlaubt.

Verboten ist die Ausfuhr von Gold (ausser Goldschmuck), Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren.

Bei der Ausreise finden Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung des Drogenhandels statt.

Nähere Auskünfte finden sich auf der Website der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls.

Einreise mit dem Kfz

Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über die Grenze zu bringen, benötigen Sie eine befristete Einfuhrgenehmigung für Fahrzeuge. Diese Genehmigungen können vor Einreise online bei Banjercito beantragt oder bei Einreise beim „Módulo de Control de Importación e Internación Temporal de Vehículos" (CIITEV) eingeholt werden.

Tiere

Zuständige mexikanische Behörde für die Ein- und Ausreisegenehmigung von Haustieren ist der Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA), der auch Informationen zu den aktuellen Anforderungen und Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren anbietet.

Zusätzliche Auskünfte finden Sie auch beim mexikanischen Zoll oder bei der zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäss Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion. 

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. 

Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es kommt ausschliesslich die Malaria tertiana (P. vivax) vor. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig geringes Risiko: Bundesstaat Chiapas; einige Gebiete in den Bundesstaaten Cam peche, Chihuahua, Sinaloa, Tabasco und Veracruz; Region um die Stadt San Pedro Tapanatepec und die Gemeinde Juchitán de Zaragoza im Bundesstaat Oaxaca
  • Malariafrei: übrige Landesteile (Ausnahmen s. o.)

 

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmässig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschliesslich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leishmaniasis

Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen, siehe Leptospirose.

  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Mexiko kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Luftverschmutzung

Hohe Luftverschmutzung tritt insbesondere in Mexiko-Stadt auf.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

Private Krankenhäuser und Ärzte verlangen in aller Regel Vorkasse.

  • Schliessen Sie unbedingt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, führen Sie den Nachweis ständig mit und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte für notwendige Vorauszahlungen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Vereinigte Mexikanische Staaten.

1.972.550 qkm.

128.932.753 (UNO Schätzung 2020).

61 pro qkm.

Hauptstadt

Mexiko City (Ciudad de México).

Geographie

Mexiko grenzt im Norden an die USA, im Nordwesten an den Golf von Kalifornien, im Westen an den Pazifik, im Süden an Guatemala und Belize sowie im Osten an den Golf von Mexiko und das Karibische Meer. Im Süden nimmt Mexiko die Hälfte der mittelamerikanischen Landbrücke ein.

Die landschaftliche Vielfalt Mexikos reicht von Feuchtgebieten über Wüsten und von Dschungel bedeckten Ebenen bis hin zu alpiner Vegetation. Ein Großteil des Landes besteht aus einem 1000-2500 m hohen Hochland, das vom Pazifik und Atlantik durch die Bergketten der Sierra Madre Occidental und der Sierra Madre Oriental begrenzt wird. Der nördliche Teil des Plateaus, der 40% der Gesamtfläche Mexikos ausmacht, ist unfruchtbar und nur dünn besiedelt. Im Süden des Hochlands verläuft eine vulkanische Bergkette, die sich von der Sierra Volcánica im Westen durch das Tal von Mexiko nach Veracruz an der Ostküste erstreckt. Mächtige Berge erheben sich hier, von denen einige, wie der 5700 m hohe Pico de Orizaba und der Popocatépetl, noch aktive Vulkane sind. Hier leben 50% der Bevölkerung. Weiter südlich auf den Hängen und Ebenen der dünn besiedelten Landenge Tehuantepec wird Ackerbau betrieben.

Der Osten und die Yucatán-Halbinsel sind flach, 75% der jährlichen Niederschläge fallen in diesem Gebiet. An der Nordwestküste, gegenüber der Halbinsel Baja California, an der Südwestküste von Bahía de Campeche sowie auf der Yucatán-Halbinsel gibt es viele Lagunen und Feuchtgebiete.

Regierung

Präsidiale Bundesrepublik seit 1917. Verfassung von 1917, letzte Verfassungsänderung 1994. Zweikammerparlament (Congreso de la Unión). Die 128 Abgeordneten des Senats (Camara de Senadores) werden auf sechs Jahre, die 500 Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Camara Federal de Diputados) auf drei Jahre gewählt. Die exekutive Gewalt liegt beim Präsidenten, der das Kabinett ernennt und direkt vom Volk für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wird. Seine Amtsperiode überschneidet sich mit der des Senats. Jeder Staat hat seinen eigenen Gouverneur und ein gewähltes Abgeordnetenhaus. Unabhängigkeit seit 1821 (ehemalige spanische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Claudia Sheinbaum, seit Oktober 2024.

Elektrizität

110 V, 60 Hz; amerikanische Zweipol-Flachstecker. Adapter notwendig.

Übersicht

Scharf wie Salsa Roja („rote Soße”), berauschend wie Tequila, launisch wie die Vulkane der Sierras, surreal wie ein Gemälde Frida Kahlos, monumental wie die Pyramiden von Teotihuacán und warmherzig wie seine Einwohner – das ist Mexiko, ein Land voller faszinierender Kontraste, in dem präkolumbianische Hochkulturen, kolonianes Erbe und lebendige Moderne aufeinandertreffen.

Die Hauptstadt Mexiko-Stadt – auf den Ruinen der einstigen Azteken-Hauptstadt Tenochtitlán erbaut – bildet das politische, kulturelle und wirtschaftliche Zentrum des Landes. Weitere bedeutende Metropolen sind Guadalajara, die Wiege der Mariachi-Musik, sowie das Industrie- und Wirtschaftszentrum Monterrey im Norden.

In Mexiko gibt es wahrhaftig etwas für jeden Geschmack. Naturliebhaber werden die Walbeobachtungen in der Baja California, das Biosphärenreservat der Monarch-Schmetterlinge, die mystischen Cenotes und Korallenriffe der Yucatán-Halbinsel sowie den dicksten Baum der Welt in Tule, Oaxaca, schätzen. Partyfans zieht es an die Karibikküste nach Cancún. Für Hobbyarchäologen bieten UNESCO-Welterbestätten wie Chichén Itzá, Palenque oder Teotihuacán unzählige historische Schätze. Feinschmecker werden von der UNESCO-prämierten mexikanischen Küche begeistert sein – wo sonst kocht man Schokolade und Chili im selben Topf (Mole) – und Kunstliebhaber können unzählige Wandgemälde (Murales) bewundern. Nicht zu vergessen sind die bunt gewebten Textilien, der Silberschmuck und die Alebrijes auf traditionellen Märkten sowie eine 10.000 km lange Küste mit Traumstränden an Pazifik und Karibik.

Besonders vorteilhaft ist das extrem gut ausgebaute und preiswerte Netz öffentlicher Verkehrsmittel, allen voran der regionale und überregionale Fernbusverkehr, mit dem eine Reise durch das riesige Land bequem und schnell möglich ist. Zudem steht eine breite Auswahl an Unterkünften für jedes Budget zur Verfügung.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Mexiko ist sehr gut an das internationale Flugnetz angebunden. Das wichtigste Drehkreuz des Landes ist der internationale Flughafen Mexiko-Stadt (MEX), der den Großteil der Langstreckenflüge abwickelt und als Hauptknotenpunkt für Inlandsverbindungen dient. Der Flughafen Cancún (CUN) ist der zentrale Ankunftsort für Urlauber an der Karibikküste, während Guadalajara (GDL) und Monterrey (MTY) den Westen bzw. Norden des Landes bedienen.

Die mexikanische Fluggesellschaft Aeroméxico unterhält ein dichtes Netz an internationalen und nationalen Flugverbindungen. Inlandsflüge zwischen den Städten und Regionen werden zudem von Airlines wie Volaris und Viva Aerobus angeboten.

Direktverbindungen aus dem deutschsprachigen Raum:

Lufthansa (LH) fliegt von Frankfurt/M. und München nonstop nach Mexiko-Stadt.
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. und München nonstop mit Cancún.
Edelweiss Air (WK) fliegt nonstop von Zürich nach Cancún.
Discover Airlines (4Y) fliegt direkt ab München nach Cancún sowie ab Frankfurt/M. nach Tulum.

Umsteigeverbindungen (u.a. aus Österreich und der Schweiz):

KLM (KL) bietet Flugverbindungen ab Zürich und weiteren europäischen Städten nach Mexiko-Stadt über Amsterdam an; Air France (AF) fliegt über Paris.
Austrian (OS) bietet Flugverbindungen von Wien nach Mexiko-Stadt in Kooperation mit Lufthansa (LH) via München sowie mit Air France (AF) via Paris an. Außerdem fliegt Austrian (OS) in Kooperation mit Edelweiss Air (WK) via Zürich nach Cancún.

Flugzeiten

Flugzeiten (Richtwerte):

Nach Mexiko-Stadt (MEX):
Frankfurt/M. – Mexiko-Stadt: 11 Std. 55 Min. (nonstop);
Zürich – Mexiko-Stadt: 14 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp);
Wien – Mexiko-Stadt: 14 Std. 30 Min. (mit Zwischenstopp).

Nach Cancún (CUN):
Frankfurt/M. – Cancún: 11 Std. 30 Min. (nonstop);
Zürich – Cancún: 11 Std. 15 Min. (nonstop);
Wien – Cancún: 13 Std. 35 Min. (mit Zwischenstopp).

Guadalajara (GDL) (Miguel Hidalgo) liegt 20 km südöstlich der Stadt (Fahrtzeit: ca. 35 Min.). Restaurants, Geschäfte, Duty-free-Shops, Apotheke, Bars, Mietwagenschalter, Banken, Wechselstuben, Tourist-Information und Hotel-Reservierungsschalter. Busse und Taxis verbinden den Flughafen mit der Innenstadt.

Monterrey (MTY) (General Mariano Escobedo) liegt 24 km nordöstlich der Stadt (Fahrtzeit: ca. 45 Min.). Restaurants, Bars, Banken, Postamt, Geschäfte und Mietwagenschalter. Busse und Taxis fahren regelmäßig ins Stadtzentrum.

Felipe Ángeles International Airport (NLU) liegt ca. 50 km nord-nordöstlich vom Zentrum von Mexiko-Stadt. Fernbusse, Taxis und Zubringerdienste verbinden den Flughafen mit Mexiko-Stadt.

Tulum International Airport (TQO) (Felipe Carrillo Puerto) liegt ca. 19 km südwestlich von Tulum auf der Halbinsel Yucatán. Der Flughafen ist über den Tren Maya sowie Busse direkt mit Tulum, Cancún und weiteren Stationen der Halbinsel verbunden.

Ausreisegebühr

Ausreisesteuer / Touristenabgabe: ca. 16–26 € (ca. 18–29 US$); Kinder unter 2 Jahren sowie Transitreisende sind von der bundesweiten Ausreisesteuer ausgenommen. Bei Flugreisen ist diese Gebühr (DNR/TUA) in der Regel bereits im Ticketpreis enthalten.

Hinweis: In einigen Bundesstaaten wie Quintana Roo (u.a. Cancún, Tulum, Cozumel) wird zusätzlich eine regionale Touristenabgabe (Visitax, ca. 15–18 US$) erhoben, die von ausländischen Touristen vor der Ausreise online entrichtet werden muss.

Anreise mit dem Pkw

Mexiko ist auf dem Landweg über zahlreiche offizielle Grenzübergänge mit den USA im Norden sowie mit Guatemala und Belize im Südosten verbunden.

Grenzübergänge zu den USA:
Zu den am stärksten frequentierten Grenzübergängen gehören Tijuana (bei San Diego/Kalifornien), Mexicali, Nogales (Arizona), Ciudad Juárez (bei El Paso/Texas & New Mexico), Piedras Negras (Eagle Pass), Nuevo Laredo (Laredo) und Matamoros (Brownsville). Diese Punkte bieten direkten Anschluss an das mexikanische Hauptstraßennetz. Es sollte ausreichend Zeit für die Grenzformalitäten eingeplant werden.

Grenzübergänge nach Guatemala und Belize:
Im Süden verläuft die Panamericana über Ciudad Hidalgo / Tecún Umán nach Guatemala. Nach Belize führt die Hauptverbindung über Chetumal / Santa Elena (Corozal).

Fernbusse:
Greyhound bietet grenzüberschreitende Busverbindungen zwischen den USA und Mexiko an und verbindet zahlreiche US-amerikanische und mexikanische Städte.

Maut (Cuotas) & Bezahlsysteme:
Ein Großteil der gut ausgebauten Fernstraßen ist mautpflichtig (bekannt als Cuotas, erkennbar an einem „D” nach der Straßennummer) sowie einige Brücken. Mautgebühren werden in der Regel bar (in mexikanischen Pesos) entrichtet, auf einigen Strecken auch per Kreditkarte. Für die elektronische Mautabwicklung (u.a. in Mexiko-Stadt und auf Autobahnen) wird das Maut-Tag-System IAVE genutzt.

Unterlagen & Fahrzeugbestimmungen:
Der Nationale Führerschein wird in Kombination mit dem Internationalen Führerschein empfohlen. Für die Einreise mit einem ausländischen Kraftfahrzeug sind der Fahrzeugschein, ein Nachweis einer in Mexiko gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls eine temporäre Einfuhrgenehmigung (Permiso de Importación Temporal de Vehículos) erforderlich.

Anreise mit der Bahn

Es gibt derzeit keinen regulären grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr zwischen Mexiko und den USA oder den angrenzenden mittelamerikanischen Nachbarstaaten. Von San Diego (Kalifornien) aus fährt jedoch der San Diego Trolley bis unmittelbar an die mexikanische Grenze bei Tijuana, und vom Bahnhof in El Paso (Texas) aus ist die mexikanische Grenzstadt Ciudad Juárez bequem zu Fuß erreichbar.

Anreise mit dem Schiff

Mexiko verfügt über ausgedehnte Küstenlinien sowohl am Pazifischen Ozean als auch an der Karibischen See. Die wichtigsten mexikanischen Häfen sind Acapulco, Costa Maya, Cozumel, Ensenada, Manzanillo, Mazatlán, Progreso, Puerto Vallarta, Tampico und Zihuatanejo/Ixtapa. Insbesondere die Häfen in der Karibik (z. B. Cozumel und Costa Maya) sowie am Pazifik werden regelmäßig von internationalen Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Es gibt jedoch keine regulären grenzüberschreitenden Fährverbindungen, die Mexiko direkt mit den Nachbarstaaten verbinden.

Kreuzfahrtschiffe

Mexiko ist ein bedeutendes Ziel für den internationalen Kreuzfahrttourismus. Zu den wichtigsten Anlaufhäfen zählen Cozumel – einer der am stärksten frequentierten Kreuzfahrthäfen der Karibik – sowie Costa Maya sowie Puerto Vallarta, Cabo San Lucas, Mazatlán und Acapulco an der Pazifikküste. Diese Häfen sind feste Bestandteile regionaler Karibik- sowie transozeanischer Kreuzfahrtrouten.

Grobe Auswahlliste internationaler und deutscher Anbieter mit Mexiko-Routen:

Cunard und Hapag-Lloyd Cruises bieten transozeanische Kreuzfahrten (teils ab Hamburg oder Bremerhaven) mit Zwischenstopps in mexikanischen Häfen an.
MSC Cruises bietet Kreuzfahrten ab Miami oder weiteren US-Häfen mit Stopps in Mexiko an (oft inklusive Flug-Zubringerpaketen aus dem deutschsprachigen Raum).
Weitere Reedereien wie Costa Cruises, Regent Seven Seas Cruises und P&O Cruises haben ebenfalls regelmäßig mexikanische Häfen in ihren Karibik- und Pazifik-Routen im Programm.

Fähranbieter

Regelmäßige Wassertaxis und Fähren (u. a. von San Pedro Belize Express Water Taxi) verbinden Chetumal (Mexiko) mit San Pedro (Ambergris Caye) und Caye Caulker in Belize.

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Mexiko verfügt über ein sehr gut ausgebautes und dichtes Inlandsflugnetz, das Reisen zwischen den verschiedenen Regionen des Landes schnell und komfortabel macht.

Die nationale Fluggesellschaft Aeroméxico (AM) bedient ein umfassendes Streckennetz im gesamten Land. Ergänzend bieten Low-Cost-Airlines wie Volaris (Y4) und Viva Aerobus (VB) sehr frequente und oft günstige Verbindungen zwischen den Hauptstädten, Küstenorten und touristischen Zentren wie Cancún oder dem Tulum International Airport (TQO) an.

Zudem werden zahlreiche kleinere Regionalflughäfen angesteuert, darunter Mérida (MID) auf der Yucatán-Halbinsel, Oaxaca (OAX) im Süden sowie Los Cabos (SJD) in der Baja California.

Flugzeiten auf Hauptstrecken (Richtwerte):
Mexiko-Stadt – Guadalajara: ca. 1 Std. 10 Min.
Mexiko-Stadt – Cancún: ca. 2 Std. 15 Min.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Reisen auf der Straße bietet maximale Flexibilität, um Städte, archäologische Stätten, Küstenregionen und ländliche Gebiete in Mexiko zu erkunden. Das Straßennetz umfasst rund 360.000 km. Rund um die Hauptregionen wie Mexiko-Stadt, Guadalajara, Monterrey, Puebla und Cancún ist das Netz sehr dicht ausgebaut, während es im Norden sowie in Richtung der Halbinsel Yucatán im Süden etwas dünner wird.

Gebührenpflichtige (Cuotas) vs. gebührenfreie Straßen (Libres):
Gut ausgebaute Autobahnen sind mautpflichtig (bekannt als Cuotas, erkennbar an einem „D” nach der Straßennummer) und bieten mehrspurige Fahrbahnen sowie einen hohen Sicherheits- und Wartungsstandard. Gebührenfreie Straßen (Libres) weisen eine unterschiedlichere Qualität auf und führen häufig durch kleinere Ortschaften.

Maut & Bezahlsysteme:
Die Mautgebühren (für Straßen und bestimmte Brücken) werden in der Regel bar entrichtet; auf manchen Strecken wird auch Kreditkartenzahlung akzeptiert. Auf vielen Autobahnen und in Mexiko-Stadt kann das elektronische Maut-Tag-System IAVE genutzt werden.

Tankstellen & Sicherheit:
An den Hauptverkehrsachsen gibt es ein dichtes Tankstellennetz. Bei Reisen durch abgelegene Gebiete sollte jedoch jede Gelegenheit zum Tanken genutzt werden. Da die Distanzen zwischen den Städten oft beträchtlich sind und Straßenverhältnisse variieren können, wird eine vorausschauende Routenplanung empfohlen. Fahrten bei Nacht sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Strassen

Straßenzustand & Fahrbedingungen:

Die Straßenverhältnisse in Mexiko sind auf den Hauptverkehrsachsen gut. Insbesondere die gebührenpflichtigen Autobahnen (Cuotas) sind mehrspurig, bestens gewartet und bieten die sichersten sowie verlässlichsten Fahrbedingungen zwischen den Großstädten und Touristenzentren.

Gebührenfreie Strassen (Libres) und Nebenstrecken variieren stark in ihrer Qualität. Sie führen oft durch Ortschaften, ländliches Gebiet und gebirgiges Terrain. Hier muss mit Schlaglöchern, unbeleuchteten Hindernissen, Viehtrieb sowie Fußgängern gerechnet werden. In ländlichen Regionen sind unbefestigte Straßen während der Regenzeit (Juni bis September) teilweise nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Bei Fahrten auf Nebenstrecken ist erhöhte Vorsicht geboten; Nachtfahrten sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Stassenklassifizierung

Das mexikanische Straßennetz unterteilt sich in Bundesstraßen (Carreteras Federales), Staatsstraßen und lokale Verbindungsstraßen. Die Bundesstraßen bilden das Rückgrat des Fernverkehrs und gliedern sich in zwei Hauptkategorien:

Mehrspurig ausgebaute Autobahnen & gebührenpflichtige Bundesstraßen (Cuotas) verbinden die größeren Städte. Sie sind in der Regel schneller, bestens gewartet und bieten hohe Sicherheitsstandards.
Gebührenfreie Bundesstraßen (Libres) & Landstraßen verlaufen in dünner besiedelten Gebieten oft zweispurig. Sie bieten zwar oft malerischere Routen, sind jedoch langsamer und bezüglich ihres Zustands weniger vorhersehbar.

Autovermietung

Mietwagen: Mietwägen sind an allen Hauptflughäfen, in größeren Städten sowie in den zentralen Urlaubsregionen erhältlich. Neben bekannten internationalen Autoverleihern sind auch lokale Anbieter vertreten. Ein Mietwagen ist eine praktische Option, um Regionen wie die Yucatán-Halbinsel, die Baja California oder Teile Zentralmexikos flexibel zu erkunden. Aus preislicher Sicht empfiehlt es sich, den Mietwagen bereits vorab im Heimatland zu buchen. Von Einwegmieten wird wegen der sehr hohen Rückführungsgebühren in der Regel abgeraten.

Mietbedingungen & Versicherungen:
Fahrer müssen in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Vermieter und Fahrzeugkategorie) und seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzen.
In Mexiko ist eine lokale Haftpflichtversicherung (Insurance / Responsabilidad Civil) gesetzlich vorgeschrieben und zwingend erforderlich. Achten Sie beim Abschluss des Mietvertrags auf den exakten Versicherungsschutz, Selbstbeteiligungen, regionale Einschränkungen sowie die Mitnahme einer Notfall-Kontaktnummer des Vermieters.

Taxi

Taxis:
In mexikanischen Städten sind Taxis weit verbreitet, einheitliche landesweite Fahrzeugfarben gibt es jedoch nicht. In Mexiko-Stadt sind offizielle Taxis beispielsweise in Rosarot und Weiß gehalten, während andere Städte eigene Farbschemata nutzen. Es wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, Taxis nicht spontan auf der Straße anzuhalten, sondern autorisierte Taxistände (Sitios) zu nutzen oder sich ein Taxi im Hotel bzw. Restaurant rufen zu lassen. Autorisierte Sitio-Taxis sind durch ein „S” auf dem Nummernschild gekennzeichnet. Da Taxameter nicht überall zum Einsatz kommen (vor allem außerhalb der Großstädte), sollte der Fahrpreis stets vor Fahrtantritt vereinbart werden. Orientierungspreise können im Hotel erfragt werden.

Sammeltaxis (Colectivos):
In vielen Landesteilen, kleineren Orten und Touristenzentren verkehren Sammeltaxis (Colectivos) auf festen Routen. Dies sind in der Regel Kleinbusse oder Sammel-PKWs, die von Einheimischen aufgrund der sehr günstigen Preisen viel genutzt werden. Routen und Zustiegsstellen sind für Erstbesucher jedoch oft gewöhnungsbedürftig.

Ride-Hailing / Fahrvermittlungs-Apps:
App-basierte Fahrvermittlungsdienste wie Uber, DiDi und Cabify sind in den meisten Großstädten (darunter Mexiko-Stadt, Guadalajara und Monterrey) weit verbreitet und bei Reisenden sehr beliebt. Sie bieten hohe Transparenz, da Fahrpreise vorab festgelegt und bargeldlos über die App abgewickelt werden. In kleineren Orten ist die Verfügbarkeit allerdings oft eingeschränkt.

Fahrrad

Fahrrad & Roller:

Das Radfahren ist in bestimmten Teilen Mexikos gut möglich, insbesondere in Städten und auf ausgewiesenen Routen. Für Langstreckenreisen zwischen verschiedenen Orten wird das Fahrrad aufgrund der dichten Verkehrsverhältnisse, variierenden Straßenqualität und fehlenden Infrastruktur außerhalb der Ballungsräume jedoch kaum genutzt.

In mehreren Großstädten – darunter Mexiko-Stadt und Guadalajara – wurden Radwege sowie öffentliche Fahrradverleihsysteme (Bike-Sharing) etabliert, was das Vorankommen auf Kurzstrecken erleichtert. Zudem gibt es in Städten und beliebten Urlaubsregionen (z. B. an der Küste) zahlreiche private Fahrrad- und Rollerverleiher sowie geführte Radtouren.

Reisebus

Fernbusse sind eines der effizientesten, beliebtesten und am besten ausgebauten Verkehrsmittel in Mexiko. Ein dichtes Liniennetz verbindet nahezu alle Städte, kleineren Orte und Touristenzentren und stellt eine bequeme sowie preiswerte Alternative zu Inlandsflügen dar.

Busklassen & Anbieter:
Das Fernbusnetz bietet verschiedene Serviceklassen. Busse der Luxus- (Deluxe) und 1. Klasse (z. B. von Anbietern wie ADO, ETN oder Primera Plus) bieten hohem Komfort mit Klimaanlage, verstellbaren Sitzen, Onboard-Service und legen kaum Zwischenstopps ein. Busse der 2. Klasse sind einfacher ausgestattet und benötigen wegen frequenter Zwischenhalte mehr Zeit. Zudem bedient u. a. auch FlixBus wichtige Routen zwischen Städten wie Mexiko-Stadt, Monterrey, Torreón, Querétaro, San Luis Potosí und Matehuala. Für populäre Strecken wird eine Vorausbuchung empfohlen.

Busterminals:
Mexiko-Stadt verfügt über mehrere große Busbahnhöfe. Ein zentrales Drehkreuz für den Ost- und Südosten des Landes ist die Terminal de Autobuses de Pasajeros de Oriente (TAPO). Weitere große Terminals in der Hauptstadt und im ganzen Land wickeln den regionalen und nationalen Fernverkehr ab.

Lokaler Busverkehr (Microbuses & Colectivos):
Abgelegenere Gebiete und ländliche Regionen werden von Kleinbussen (Microbuses) oder Sammeltaxis (Colectivos bzw. Peseros) bedient. Diese fahren meist erst ab, wenn alle Sitzplätze belegt sind, und können entlang der Route auch per Handzeichen herbeigewunken werden.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:

  • In Mexiko gilt Rechtsverkehr.
  • Gurtpflicht besteht für alle Insassen.
  • Blutalkoholgrenze: In der Regel 0,8 ‰ (in einigen Bundesstaaten und Städten wie Mexiko-Stadt gelten jedoch strengere Limits bis hin zu einer Null-Toleranz-Grenze). Promillekontrollen werden insbesondere in Großstädten strikt durchgeführt.
  • Für Motorräder, Mopeds und dreirädrige Fahrzeuge gilt ganztägig Lichtpflicht sowie Helmpflicht.
  • Es sind 2 Warndreiecke im Fahrzeug mitzuführen.
  • Kindersicherung: Die Regeln variieren je nach Bundesstaat. In den meisten Regionen müssen Kinder zwingend auf dem Rücksitz befordert werden. In Bundesstaaten wie Yucatán und Städten wie Monterrey ist für Kleinkinder (bis 5 Jahre / unter 10 kg) ein geeignetes Kinderrücksitzsystem gesetzlich vorgeschrieben.
  • Fahrverbote in Mexiko-Stadt (Hoy No Circula): Um der Smogbelastung entgegenzuwirken, gelten in Mexiko-Stadt und im Bundesstaat México an bestimmten Wochentagen zwischen 5 und 22 Uhr Fahrverbote basierend auf der Endziffer des Kennzeichens. Mietwagenkunden sollten sich unbedingt vor Fahrtantritt beim Autovermieter informieren, da bei Verstößen hohe Geldstrafen und Fahrzeugstilllegungen drohen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht anders beschildert):

  • innerorts: 40–50 km/h;
  • auf Landstraßen (zweipurig): 80–100 km/h;
  • auf Autobahnen / Fernstraßen: 100–110 km/h.

Pannenhilfsdienst

Pannendienst & Notfallhilfe:

Mexiko verfügt über keinen einzelnen landesweiten Automobilclub nach europäischem Vorbild, jedoch stehen auf den Fernstraßen und mautpflichtigen Autobahnen verschiedene Notfall- und Pannendienste zur Verfügung. An vielen Raststätten der Schnellstraßen gibt es Notrufsäulen sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Die wichtigsten Ansprechpartner bei Pannen:

  • Ángeles Verdes (Grüne Engel): Der staatliche Pannendienst des mexikanischen Tourismusministeriums patrouilliert auf den Hauptfernstraßen und bietet kostenlose Pannenhilfe sowie Erste Hilfe (Tel. 078).
  • Mietwagenverleih: Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst die jeweilige Autovermietung zu kontaktieren. Die Notfall-Hotline sollte vor Fahrtantritt im Mietvertrag geprüft werden.
  • ADAC-Partnerclubs vor Ort: Zu den lokalen Partnerorganisationen des ADAC gehören die Asociación Mexicana Automovilística (AMA) (Tel. +52 55 52 08 83 29) und die Asociación Nacional Automovilística (ANA) (Tel. +52 55 55 24 42 27).
  • ADAC-Auslands-Notruf: Für ADAC-Mitglieder rund um die Uhr erreichbar bei Fahrzeugschäden (Tel. +49 89 22 22 22) oder medizinischen Notfällen (Tel. +49 89 76 76 76).

Dokumentation

Führerschein & Erforderliche Dokumente:

Ausländische Autofahrer müssen ihren gültigen nationalen Führerschein stets mitführen. Der Nationale Führerschein wird für kurze Aufenthalte anerkannt, die Mitnahme eines Internationalen Führerscheins wird jedoch zusätzlich dringend empfohlen (insbesondere wenn der originale Führerschein nicht in spanischer Sprache ausgestellt ist).

Zusätzlich mitzuführende Unterlagen:

  • Reisepass;
  • Mietvertrag (bei Mietwagen);
  • Nachweis einer in Mexiko gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hinweis für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug: Bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen sind je nach Region weitere Dokumente erforderlich, insbesondere eine temporäre Fahrzeugeinfuhrgenehmigung (Permiso de Importación Temporal de Vehículos).

Unterwegs in der Stadt

In mexikanischen Städten gibt es ein vielseitiges Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln, das von U-Bahnen und Oberleitungsbussen bis hin zu Busnetzen, Sammeltaxis und Fahrvermittlungs-Apps reicht.

Mexiko-Stadt:
Mexiko-Stadt verfügt über eines der größten und am stärksten frequentierten U-Bahn-Netze (Metro) der Welt. Es ist oft die schnellste Möglichkeit, die Hauptstadt zu durchqueren. Die U-Bahnen verkehren täglich zwischen 5.00 und 24.00 Uhr (zu Stoßzeiten im 2- bis 3-Minuten-Takt, sonst alle 10 bis 15 Minuten). Ergänzt wird das Nahverkehrssystem durch ein Stadtbahn- und Oberleitungsbusnetz (Trolleybus) sowie ein umfassendes Busliniennetz (u. a. Metrobús).

Guadalajara & Monterrey:
Auch Guadalajara und Monterrey verfügen über ein modernes Metro- bzw. Stadtbahnsystem (SITEUR in Guadalajara, Metrorrey in Monterrey). In Guadalajara wird das Angebot zudem durch Oberleitungsbusse und zahlreiche private Buslinien verfeinert.

Weitere Städte & Praxis-Tipps:
In den meisten übrigen Städten bilden Busse und Sammeltaxis (Colectivos) das Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs, wobei Komfort und Zuverlässigkeit variieren können. Für ein effizientes und komfortables Vorankommen in den Metropolen nutzen viele Reisende in der Praxis eine Kombination aus U-Bahn-Linien, App-basierten Fahrvermittlungsdiensten (z. B. Uber, DiDi) und geführten Transfers.

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Der Schienenpersonenverkehr in Mexiko ist im Vergleich zum Fernbusnetz stark eingeschränkt und dient Reisenden meist nur auf ausgewählten Touristen- und Panoramastrecken als Verkehrsmittel. Neue Bahnprojekte (wie die Verbindung zwischen Mexiko-Stadt und Toluca) befinden sich im Ausbau.

Bedeutende Bahnstrecken & Erlebniszüge:

  • Tren Maya: Der moderne Tren Maya verbindet auf einer rund 1.554 km langen Strecke fünf Bundesstaaten auf der Yucatán-Halbinsel mit insgesamt 34 Stationen – darunter wichtige Knotenpunkte wie den Cancun International Airport (CUN), den Tulum International Airport (TQO), Palenque und Centenario.
  • El Chepe (Ferrocarril Chihuahua al Pacífico): Der spektakuläre El Chepe Express fährt von Chihuahua nach Los Mochis durch den beeindruckenden Kupferschlucht-Canyon (Copper Canyon). Die Fahrt gilt vor allem als Panoramareise durch spektakuläre Landschaften und weniger als reines Transportmittel.
  • Tequila Express: An Wochenenden verbindet der touristische Tequila Express die Stadt Guadalajara mit der Stadt Tequila.

Unterwegs mit dem Schiff

Inländische Fährverbindungen:

Der inländische Wassertransport in Mexiko beschränkt sich im Wesentlichen auf Fährverbindungen zwischen dem Festland und vorgelagerten Inseln sowie Strecken entlang der Pazifikküste.

Zu den wichtigsten Routen gehören:

  • Karibikküste (Yucatán-Halbinsel):
    Der Anbieter Ultramar bedient täglich hochfrequente Verbindungen zwischen dem Festland und den Inseln Cozumel sowie Isla Mujeres. Die Route Playa del Carmen – Cozumel verkehrt im Stundentakt, die Verbindung Puerto Juárez (Cancún) – Isla Mujeres etwa alle 30 Minuten (Fahrtzeiten jeweils ab ca. 30 bis 60 Minuten).
  • Pazifikküste & Baja California Sur:
    Auto- und Passagierfähren von Baja Ferries verbinden die Halbinsel Baja California Sur mehrmals wöchentlich über den Golf von Kalifornien mit dem mexikanischen Festland. Bedient werden die Strecken La Paz – Mazatlán (Fahrtzeit: ca. 13 Std.) sowie La Paz – Topolobampo (Fahrtzeit: ca. 7 Std.).

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinischen Einrichtungen sind gut, es stehen staatliche und private Krankenhäuser, Ärzte, Kliniken und Apotheken zur Verfügung.

Arzneimittel sind häufig ohne Rezept erhältlich, und Apotheker dürfen leichte Erkrankungen und Verletzungen behandeln.

Da Mexiko City relativ hoch liegt, kann es sein, dass Besucher eine Akklimatisationszeit benötigen. Die Stadt hat außerdem hohe Smog-Messwerte, was ebenfalls bedacht werden sollte.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

  • Dengue-Fieber & Mückenschutz: Das durch tagaktive Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Konsequenter Insektenschutz (Repellents, lange Kleidung) wird dringend empfohlen. Bei längeren Aufenthalten oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfberatung bezüglich der Dengue-Impfung.
  • Malaria: Das Malariarisiko in Mexiko ist insgesamt sehr gering und beschränkt sich hauptsächlich auf einige ländliche, tiefer gelegene Gebiete im Süden sowie Regionen nahe der Grenze zu Guatemala (überwiegend die mildere Form Plasmodium vivax). In den grossen Metropolen und Haupttouristenregionen – darunter Mexiko-Stadt, Cancún, die Riviera Maya, Los Cabos, Guadalajara, Monterrey und Oaxaca-Stadt – besteht kein Malariarisiko.
  • Hepatitis A & B: Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird für Reisen nach Mexiko generell empfohlen. Eine Hepatitis-B-Impfung empfiehlt sich bei längeren Aufenthalten, engem Kontakt zur Bevölkerung sowie für Kinder und Jugendliche.
  • Typhus: Eine Typhusimpfung wird insbesondere für Rucksackreisende, einfache Unterkünfte und Langzeitaufenthalte empfohlen.
  • Tollwut: Tollwut kommt vor; Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Wildtiere und Fledermäuse. Eine vorsorgliche Impfung wird für Rucksackreisende, Kinder sowie bei Längzeitaufenthalten empfohlen. Bei Tierbissen muss unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
  • Allgemeiner Hinweis: Für die Einreise aus Europa (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind in der Regel keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, den Standardimpfkalender zu überprüfen und rechtzeitig vor Reisebeginn eine tropenmedizinische Beratung in Anspruch zu nehmen.

    Essen und Trinken

    Nahrungsmittel- & Trinkwasserhygiene:

    Zur Vermeidung von Darminfektionen (wie z. B. der typischen Montezumas Rache) ist eine konsequente Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene unerlässlich.

    • Trinkwasser & Eiswürfel: Leitungswasser in Mexiko ist in der Regel kein Trinkwasser. Es sollte nur abgepacktes Wasser aus original verschlossenen Flaschen oder sterilisiertes Wasser (in vielen Hotels verfügbar) zum Trinken und Zähneputzen verwendet werden. Auf Eiswürfel sollte verzichtet werden, sofern nicht sichergestellt ist, dass sie aus gereinigtem Wasser hergestellt wurden.
    • Lebensmittel & Speisen: Fleisch-, Fisch- und Meeresfrüchtegerichte sollten stets gut durchgegart und heiß serviert verzehrt werden. Besondere Vorsicht ist bei rohem Salat, ungeschältem Obst, Mayonnaise sowie unpasteurisierten Milchprodukten geboten (Grundregel: „Cook it, peel it, boil it or leave it"). Beim Verzehr von Speisen an Straßenständen ist ein Blick auf die allgemeinen Hygienebedingungen ratsam.
    • Milchprodukte: Außerhalb der grossen Metropolen ist Milch oft nicht pasteurisiert und muss vor dem Verzehr abgekocht werden.
    • Cholera: Das Infektionsrisiko für Touristen ist äusserst gering und beschränkt sich allenfalls auf besondere Expositionen. Eine Cholera-Impfbescheinigung ist für die Einreise nach Mexiko nicht erforderlich.

    Andere Risiken

    Weitere Infektionsrisiken & Impfempfehlungen:

    • Standardimpfungen: Es wird empfohlen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u. a. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) vor Reiseantritt zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.
    • Mücken- & Insektenübertragene Infektionen:
      • Zika-Virus: Wird durch tagaktive Stechmücken übertragen. Eine Infektion kann zu Fieber, Gelenkschmerzen und Bindehautentzündungen führen oder symptomlos verlaufen. Da das Virus bei Ungeborenen Mikrozephalie verursachen kann, wird Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Ausbrüchen abgeraten. Da weder Impfung noch Prophylaxe existieren, ist konsequenter Mückenschutz essenziell.
      • Chikungunya, Filariose & Leishmaniose: Diese durch Mücken bzw. Schmetterlingsmücken übertragene Krankheiten kommen vor allem im Süden sowie in ländlichen Regionen vor. Hautbedeckende Kleidung und Repellents bieten Schutz.
      • Chagas-Krankheit: Wird durch Raubwanzen in einfachen ländlichen Unterkünften (vor allem im Süden) übertragen. Bei Übernachtungen in einfachen Hütten oder im Freien empfiehlt sich die Nutzung von Moskitonetzen.
    • HIV / AIDS: Schutzmaßnahmen gegen ungeschützte Sexualkontakte sowie die Vermeidung unsteriler Nadeln/Kanülen sind zwingend zu beachten.

    Sicherheit, Strassenverkehr & Naturgefahren:

    • Allgemeine Sicherheit: Kleinkriminalität (wie Taschendiebstahl oder Handtaschenraub) kann insbesondere in dichten urbanen Zentren, an Umsteigepunkten und in Touristenhochburgen vorkommen. Wertsachen sollten nicht offen zur Schau gestellt und Aufmerksamkeit gewahrt werden.
    • Straßenverkehr & Reisen: Die Straßenbedingungen und das Fahrverhalten variieren regional stark. Besondere Vorsicht ist bei Nachtfahrten sowie auf unbeleuchteten oder abgelegenen Routen geboten. Es wird empfohlen, sich vorab über sichere Reiserouten zu informieren.
    • Klima & Naturgefahren: Die Sonneneinstrahlung ist vor allem an den Küsten und in Wüstenregionen sehr intensiv (Sonnenschutz beachten). Zudem kann es an den Karibik- und Golfküsten saisonal zu Hurrikans und Starkregen kommen. Lokale Wetterwarnungen und Hinweise der Behörden sollten stets befolgt werden.

    Gesundheitszeugnis

    Gesundheitszeugnis für Langzeit- & Arbeitsaufenthalte:

    Für Langzeit- oder Arbeitsaufenthalte von mehr als drei Monaten (bzw. mehr als 90 Tagen) verlangen die mexikanischen Behörden und Auslandsvertretungen bei der Visumbeantragung unter Umständen ein aktuelles Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache (bzw. mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung). Genaue Vorgaben zu den erforderlichen Untersuchungen sollten vorab beim zuständigen Konsulat erfragt werden.

    Geld

    Währung

    1 Mexikanischer Nuevo Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: Mex$, MXN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 (selten) Mex$, Münzen sind in den Werten von 20, 10, 5, 2 und 1 Mex$ sowie 50 und (selten) 20 Centavos im Umlauf.

    Kreditkarten

    Vor allem Mastercard, Visa (weniger verbreitet), American Express und Diners Club werden angenommen. (Vereinzelte Zahlungsschwierigkeiten müssen einkalkuliert werden.) Geldabhebungen sind in Banken oder an Geldautomaten möglich, es wird empfohlen, Geldautomaten in Gebäuden oder gesicherten Bereichen zu benutzen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

    Geldautomaten

    Bankkarten
    Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. In Playa del Carmen und Cancun sind die Geldautomaten überall zu finden. Ebenso verfügen viele Hotels über Geldautomaten. Es wird empfohlen, Geldautomaten in Banken und gesicherten Bereichen aufzusuchen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
     
    Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
    Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
     
    Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

    Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

    Reiseschecks

    Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Mexiko in den Großstädten von Banken und Wechselstuben akzeptiert.

    Öffnungszeiten der Bank

    Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr (manchmal bis 17.00 Uhr), kleinere Filialen haben kürzere Öffnungszeiten. Teils Sa 09.00-13.00 Uhr.

    Devisenbestimmungen

    Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung, sowie die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ deklarationspflichtig. Die Einfuhrerklärung für Geldmittel kann online abgeben werden. 

    Währungen

    Sprache

    Überblick

    Amtssprache ist Spanisch, als Umgangssprache mit aztekischen Lehnwörtern durchsetzt. Daneben gibt es über 80 Indiosprachen; die wichtigsten sind Náhuatl, Maya und Mixteco. Ein geringer Teil der Bevölkerung spricht nur indianische Sprachen. Englisch wird in den größeren Städten gesprochen.

    Öffentliche Feiertage

    Anmerkung

    [*] Optionale Feiertage
    Es gibt zusätzlich viele regionale Feiertage. Weitere Informationen vom Fremdenverkehrsamt.

    Zollfrei Einkaufen

    Überblick

    Folgende Artikel können zollfrei nach Mexiko eingeführt werden:

    20 Zigarettenschachteln, 25 Zigarren oder 200 g Tabak (Personen ab 19 J.);
    3 l Spirituosen und 6 l Wein (Personen ab 18 J.);
    Parfüm/Eau de Toilette/Hygieneartikel für den persönlichen Bedarf;
    Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie 2 Fotoapparate/Filmkameras/Videokameras, 2 Sportgeräte, 2 Musikinstrumente etc.
    Sonstige Waren im Gesamtwert von bis zu 500 US$ (Einreise mit dem Flugzeug, Schiff oder auf dem Landweg), jedoch kein Alkohol und keine Tabakwaren.
     

    Hinweis: Eine Ein- bzw- Ausfuhrerklärung kann online abgegeben werden. Die Verletzung der Deklarationspflicht wird mit hohen Geldbußen geahndet.

    Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äussere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

    Verbotene Importe

    Drogen, Lebensmittel, die nicht in Dosen konserviert sind, in Dosen konserviertes Schweinefleisch, Früchte, Pflanzen, Schnittblumen und elektrische Zigaretten, flüssiges Nikotin, Verdampfer und alle Arten von Tabakerhitzer,  lebende Raubfische, gebrauchte Kleidung, die nicht zum eigenen Gepäck gehört, Fotografien von Kindern, die diese in einer kompromittierenden Art und Weise darstellen.
    Anmerkung: Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Sondergenehmigung vom Secretaria de la Defensa (Estado Mayor 6a. Sección, Lomas de Soleto, México) benötigt.

    Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

    Verbotene Exporte

    Es ist verboten, Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologische Fundstücke, Kakteen, Korallen und andere geschützte Tiere auszuführen. 

    Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

    Importbestimmungen

    Psychopharmaka nur mit ärztlicher Bescheinigung auf Englisch und Kopie des Rezeptes.

    Weitere Informationen sind vom mexikanischen Zoll erhältlich.

    Kommunikation

    Telefon

    Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0052.

     

     

    Mobiltelefon

    Mobilfunk & Netzabdeckung:

    Die Mobilfunkabdeckung in Mexiko ist generell sehr gut, insbesondere in den Städtemetropolen, den wichtigsten Touristenzentren sowie entlang der Hauptverkehrsachsen. In abgelegenen Regionen oder Gebirgslandschaften kann der Empfang jedoch eingeschränkt sein. Das Mobilfunknetz basiert auf modernen 4G- und 5G-Standards.

    Netzbetreiber & SIM-Karten:

    • Hauptnetzbetreiber: Zu den führenden Anbietern gehören Telcel (Marktführer mit der besten Abdeckung), AT&T México, Movistar sowie Netzstrukturen von Altán Redes.
    • Prepaid-SIM-Karten & eSIMs: Internationale Roaming-Abkommen bestehen, für längere Aufenthalte oder eine intensivere Datennutzung lohnt sich jedoch meist der Kauf einer lokalen mexikanischen Prepaid-SIM-Karte oder eSIM. Prepaiddatenpakete sind weit verbreitet und preiswert. SIM-Karten sind direkt an Flughäfen, in Mobilfunkgeschäften sowie in zahlreichen Supermärkten und Convenience Stores (z. B. OXXO) erhältlich. Bei der Registrierung ist in der Regel der Reisepass vorzulegen.
    • Mietgeräte: An einigen internationalen Flughäfen und zentralen Busbahnhöfen besteht zudem die Möglichkeit, Mobiltelefone oder mobile WLAN-Router zu mieten.

    Internet

    WLAN / Wi-Fi-Verfügbarkeit:

    WLAN ist in Mexiko weit verbreitet – insbesondere in den Städten, Touristenzentren, Hotels, Cafés und Restaurants. Viele Betriebe stellen ihren Kunden kostenloses WLAN zur Verfügung, wobei die Verbindungsqualität variieren kann.

    Öffentliche Hotspots & Geschwindigkeit:

    • Öffentliche Hotspots: Kostenlose öffentliche WLAN-Netze stehen an vielen Flughäfen, in Museen, Parks, auf öffentlichen Plätzen und bei Sehenswürdigkeiten bereit. Mexiko-Stadt verfügt laut offiziellen Angaben über eines der dichtesten Netze an kostenlosen öffentlichen WLAN-Hotspots weltweit.
    • Internetgeschwindigkeit: In städtischen Gebieten ist die Surfgeschwindigkeit in der Regel gut und problemlos für Videocalls, Messaging und Recherchen geeignet. In abgelegeneren Regionen kann die Verbindung langsamer oder weniger zuverlässig sein.
    • Praxis-Tipp: Für eine durchgehend stabile Verbindung unterwegs (insbesondere bei Fahrten zwischen verschiedenen Reisezielen) empfiehlt sich die Nutzung mobiler Daten über eine lokale SIM-Karte oder eSIM.

    Post

    Post nach Europa ist etwa zehn bis vierzehn Werktage unterwegs.

    Medien

    Mexiko verfügt über eine vielfältige Medienlandschaft, die aus einer Mischung von staatlichen sowie privaten Fernseh- und Radiosendern, Printmedien und digitalen Nachrichtenportalen besteht. Die Berichterstattung erfolgt überwiegend auf Spanisch, in den grossen Metropolen und Haupttouristenregionen sind jedoch auch englischsprachige Medien verfügbar.

    Mediennutzung & Netzwerke:

    • Fernsehen & Radio: Fernsehen und Radio sind die am weitesten verbreiteten Massenmedien. Fernsehen wird von großen privaten Netzwerken dominiert. In vielen Hotels sowie über Kabel- und Satellitenfernsehen sind internationale Nachrichtensender (z. B. CNN, BBC) problemlos empfangbar.
    • Print- & Online-Medien: Zahlreiche nationale und regionale Tageszeitungen sowie Online-Plattformen decken das aktuelle Tagesgeschehen ab. Digitale Medien und soziale Netzwerke spielen eine zentrale Rolle bei der Nachrichtenbeschaffung und werden intensiv über Smartphones genutzt.

    Radio

    Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Mexiko empfangen.

    Einkaufen

    Überblick

    Silberwaren (besonders in Taxco), Töpferwaren, Wolldecken (Sarapes), bunte Halstücher aus Wolle oder Seide (Rebozos), reich bestickte Charrohüte, Sombreros, Gold- und Silberschmuck, Glaswaren, Handarbeiten aus Holz, Zinn und Kupfer, Leder-, Lack- und Korbwaren, Onyx, Herrenhemden aus Baumwoll-Voile (Guayaberas), weisse, mit bunten Blumenmustern bestickte Kleider (Huipiles), die auf Märkten verkauft werden, und Hängematten. Die besten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in Mexiko City, Cuernavaca, Taxco, San Miguel de Allende, Acapulco, Guadalajara, Oaxaca, Mérida und Campeche.

    Öffnungszeiten der Geschäfte:
    Mexiko City: Mo-Sa 09.00-20.00 Uhr. Ausserhalb der Hauptstadt: Mo-Fr 09.00-14.00 und 16.00-20.00 Uhr.

    Kulinarisches

    Übersicht

    Tisch- und/oder Tresenbedienung in Bars. Spezialitäten sind Turkey mole, eine Sosse aus Pepperoni, Tomaten, Erdnüssen, Schokolade, Mandeln, Zwiebeln und Knoblauch. Guacamole ist eine würzige Sosse aus Avocado, rotem Paprika, Zwiebeln und Tomaten, die mit Truthahn, Huhn oder Tortillas (dünne Maismehlpfannkuchen) serviert wird. Enchiladas und Tacos (knusprige Maismehltaschen mit verschiedenen Füllungen, u. a. Schweinefleisch, Huhn, Gemüse oder Käse und Pepperoni) und Tamales sind ebenfalls zu empfehlen. Jede Region hat ihre eigenen Spezialitäten. In den meisten Hotelrestaurants der grösseren Städte stehen internationale Gerichte auf der Speisekarte.

    Getränke:
    Importierte Spirituosen sind teuer. Es gibt eine grosse Auswahl an mexikanischen Biersorten. Der bekannte Tequila wird aus dem Maguey-Kaktus hergestellt. Er ist nicht nur Bestandteil zahlreicher Cocktails, sondern wird auch pur mit einer Prise Salz und einer Scheibe Zitrone getrunken. Mexikos Kaffeelikör Kahlúa ist weltberühmt. Es gibt gute Weissweine (Hidalgo, Domecq und Derrasola) und ausgezeichnete Rotweine (Los Reyes und Calafia).

    Kultur

    Religion

    76,5% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und bahaiische Minderheiten.

    Soziale Verhaltensregeln

    Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand.

    Kleidung: Tagsüber wird überall bequeme Freizeitkleidung akzeptiert. In den Badeorten sind die Kleidungsvorschriften für Männer und Frauen sehr zwanglos, Männer brauchen nirgends eine Krawatte zu tragen. Hotels und Restaurants in Mexiko City erwarten elegante Kleidung.

    Rauchen: Rauchen ist in allen öffentlichen Räumen verboten: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Busbahnhöfen, Flughäfen, Taxis, Parks, auf Stränden, in gastronomischen Einrichtungen, in Büros und Schulen etc. 

    Trinkgeld: Das Bedienungsgeld ist manchmal bereits in der Rechnung enthalten. Das Personal benötigt das Trinkgeld, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. 15% sollte man bei Zufriedenheit geben. Wenn der Taxifahrer beim Einladen oder Ausladen des Gepäcks hilft oder auf den Fahrgast wartet, sollte man ein Trinkgeld geben.

    Landesdaten

    Vorwahl

    +52

    Fläche(qkm)

    1,972,550

    Bevölkerung

    133 million

    Bevölkerungsdichte(pro qkm)

    68

    Bevölkerung im Jahr

    2026

    Mitglied der EU

    No

    Hauptnotrufnummer

    065