Gemäßigtes Klima, Übergangszone zwischen Kontinental- und Meeresklima. Im Allgemeinen eher wechselhaft. Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte Winter, oft mit starken Schneefällen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Litauen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr. Reisende müssen sich jedoch jederzeit ausweisen können (Reisepass/Personalausweis), insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Transit-, Einreisevisum und Gruppenvisum.
Transitvisum: 5 Tage. Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: über 90 Tage.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Der Reisepass muss vor weniger als zehn Jahren ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
EU-Bürger und Schweizer, die schon in Litauen sind und sich länger als 3 Monate dort aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen litauischen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Möglicherweise wird dazu der Reisepass benötigt.
Kurzfristiger Aufenthalt: In der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen, in Einzelfällen auch 30 - 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Für die Einreise erforderlich ist der Nachweis ausreichender Geldmittel; davon ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
(Ausgenommen von (a) und (b) sind Staatsangehörigen der EU-Länder, von Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz).
(c) Generell dringend empfohlen für EU-Bürger sowie Schweizer: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie private Auslandsreisekrankenversicherung, die eine Reiserückholversicherung einschließt.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Stand - Fri, 01 Nov 2024 11:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Nov 2024 11:09:23 +0100)
Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Heimtiere
Redaktionelle Änderungen
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Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Litauen ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die litauische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder muss die Grenze ohne das Kfz überqueren. Kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen erteilen die litauischen Zollbehörden.
Seit März 2024 sind nur noch die folgenden Grenzübergänge geöffnet: Medininkai-Kamenny Log sowie Šalčininkai-Benyakoni. Beide Grenzübergänge können seit März 2024 jedoch nicht mehr durch Fußgänger oder Fahrradfahrer genutzt werden. Die übrigen Grenzübergänge (Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy, Lavoriškės-Kotlovka und Raigardas-Privalka) von Litauen nach Belarus sind geschlossen. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen (siehe auch Einreise und Zoll).
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Litauen ist seit Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der litauischen Zollbehörde erhältlich.
An touristisch frequentierten Plätzen wie in Altstädten größerer Städte sowie im Bereich von Bahnhöfen und Busbahnhöfen kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle vor. Überfälle und Gewaltkriminalität sind selten.
Autodiebstähle gibt es, Fahrzeuge werden zudem gelegentlich aufgebrochen.
In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
Es herrscht gemäßigtes kontinentales Klima.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
Siehe Aktuelles
Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien im Land. Es besteht auch tagsüber die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Zwischen 10. November und 1. April besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch.
In Litauen gilt grundsätzlich die 0,4-Promille-Grenze. Ausnahmen gelten für Fahrer von Bussen, Lkws (ab 3,5 Tonnen), Fahrzeugen mit mehr als neun Plätzen, Taxis, Motorrädern, Mopeds, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen, Gefahrguttransporten sowie für Fahranfänger und Radfahrer gelten 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen (Bußgelder bzw. Haftstrafen) sowie ggfs. mit Entzug des Führerscheins geahndet.
Fahranfänger dürfen in Litauen auf Schnellstraßen oder Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren, auf Landstraßen nicht mehr als 70 km/h. Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis in Litauen erworben haben, sind zudem verpflichtet, einen Ahornblatt-Sticker auf dem Auto zu führen. Als Fahranfänger gilt, wer seinen Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzt.
Für die Nutzung des litauischen Fernstraßennetzes müssen kommerzielle Fahrzeuge eine Vignette erwerben, siehe Litauische Straßenverwaltung (KNMM). Für alle Fahrzeugtypen (auch Pkw) wird bei Einfahrt in den Nationalpark Kurische Nehrung eine Maut als Umweltschutzabgabe erhoben. Informationen zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr bietet Visit Neringa.
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) nach Belarus ist seit März 2024 nur noch über die Grenzübergänge Medininkai–Kamenny Log und Šalčininkai–Benekainys möglich. Die übrigen Grenzübergänge - Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy - sind geschlossen. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Der einheitliche europäische Unfallbericht kann als Vordruck im Schadenfall hilfreich sein.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Im Grenzgebiet Litauen-Russland (Kurische Nehrung, Gebiet Kaliningrad) ist die ca. 4 Km lange Grenze nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Erhöhte Grenzzeichen im Dünenbereich markieren den Grenzverlauf auf 1,8 km Länge. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei rechnen. Gemäß russischer Rechtslage steht auf illegalen Grenzübertritt eine Haftstrafe. Gleiches gilt für illegalen Grenzübertritt zu Wasser (Paddler; Schwimmer). Die Grenze ist durch gelbfarbige Bojen markiert.
Bei der litauisch-belarussischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Außengrenze. Es besteht die Pflicht, sich ausweisen zu können. Das Betreten eines definierten Bereiches unmittelbar an der Grenze erfordert eine spezielle Erlaubnis der litauischen Grenzbehörde. Die Grenze ist nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Hinweisschilder auf litauischer Seite sind unbedingt zu beachten, es finden regelmäßig Patrouillen statt. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die litauische oder belarussische Grenzpolizei rechnen.
Homosexuelle Handlungen stellen in Litauen keinen Straftatbestand dar. Allerdings gibt es ein Gesetz über den Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Auswirkungen öffentlicher Informationen. Danach gelten solche öffentlichen Informationen als schädlich, die ein anderes Konzept der Eheschließung und der Familiengründung als der Ehe zwischen Mann und Frau aufzeigen.
Handel, Besitz und Konsum von Drogen werden in Litauen strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.
Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution sind in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährige an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden.
Sexuelle Nötigung ist ebenfalls strafbar.
Nach litauischem Recht sind der unerlaubte Besitz und das Führen von Waffen, insbesondere Feuerwaffen, strafbewehrt und kann nach litauischem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch Reizstoff- und Schreckschusspistolen können, unter bestimmten Voraussetzungen, unter diesen Strafbestand subsumiert werden. Über konkrete Genehmigungserfordernisse bei Ein-/Ausfuhr, Transit, etc. informieren die zuständigen litauischen Behörden.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Auskunft zu Einschränkungen der Einreise russischer und belarussischer Staatsangehöriger nach Litauen erteilen ausschließlich die litauischen Behörden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen, wie der litauischen Regierung sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein. Überprüfen Sie daher die Gültigkeit Ihres Reisedokuments schon vor der Einreise nach Litauen.
Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen sind mit dem Beitritt Litauens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, flächendeckende Kontrollen erfolgen derzeit allerdings bei Einreise auf dem See- und Luftweg, bei der Einreise auf dem Landweg ist eine stichprobenartige Kontrolle möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen. Im ganzen Land muss mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden, bei denen es zu einem Bußgeld führen kann, wenn kein Identitätspapier mitgeführt wird. Dies gilt insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Für alleinreisende Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit bestehen keine besonderen Einreisebestimmungen. Allein reisende Minderjährige sollten neben ihrem eigenen gültigen Reisedokument eine von ihren sorgeberechtigten Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung (möglichst in Deutsch und Litauisch) mit sich führen.
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei Ein- und Ausreisen in bzw. aus Nicht-EU-Staaten gelten andere Richtmengen für Genussmittel und andere Anmeldepflichten für Bargeld als bei Reisen innerhalb der EU-Staaten.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar.
Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind auch in englischer Sprache bei Customs of the Republic of Lithuania zu finden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 die Ausfuhr von Banknoten eines EU-Mitgliedsstaats nach Belarus und in die Russische Föderation grundsätzlich verboten ist. Mit entsprechenden Kontrollen durch den litauischen Zoll muss gerechnet werden. Einzelheiten sind bei der litauischen Zollbehörde erhältlich.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation sind besondere Erfordernisse zu beachten, z.B. hinsichtlich eines Titertests (zur Titrierung von Tollwutantikörpern).
Für die Einreise nach Litauen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche.
Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Litauens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach litauischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Litauen.
Vilnius.
Litauen ist ein baltischer Staat, er liegt an der Ostsee und grenzt im Norden an Lettland, im Südwesten an Polen und die Russische Föderation und im Südosten an Belarus. Die Landschaft ist wald- und sumpfreich und besteht aus Tiefebenen und sanftem Hügelland. Das Land wird von einer Vielzahl von Flüssen durchzogen, darunter Nemunas (Memel) und Neris. 1,5% der Landesoberfläche besteht aus Seen. Es gibt über 200 Naturschutzgebiete und das bekannte Hochmoor Aukstumala.
Republik seit 1918. Staatliche Souveränität seit 1991. Verfassung von 1922, letzte Änderung 2004. Parlament (Seimas) mit 141 Abgeordneten. Unabhängig 1918-1940; Souveränitätserklärung 1990 (ehemals Teil der Sowjetunion). Litauen ist EU-Mitglied, NATO Mitglied und in der Eurozone.
Gitanas Nauseda, seit Juli 2019.
Ingrida Simonyte, seit Dezember 2020.
220 V, 50 Hz. Euro-Norm-Stecker.
Lufthansa (LH) fliegt Vilnius mehrmals täglich von Frankfurt/M. direkt an.
Air Baltic (BT) verbindet Düsseldorf, Hamburg, München und Berlin nonstop mit Vilnius. Des Weiteren fliegt Ryanair (FR) mehrmals täglich die Strecke Berlin-Vilnius.
Austrian Airlines (OS) betreibt tägliche Flugdienste von Wien nach Vilnius.
Air Baltic (BT) bietet Flüge ab Zürich via Riga nach Vilnius an und Swiss (LX) fliegt ab Zürich in Kooperation mit Lufthansa (LH) via Frankfurt/M. nach Vilnius.
Frankfurt/M. - Vilnius: 2 Std.; München - Vilnius: 2 Std.; Berlin - Vilnius: 1 Std. 30 Min.; Wien - Vilnius: 1 Std. 45 Min. (jeweils nonstop); Zürich - Vilnius: 3 Std. 45 Min. (mit Zwischenstopp).
Keine.
Die Via Baltica führt von Deutschland über Polen nach Litauen, Lettland und Estland. Litauen hat ein gut ausgebautes Straßennetz, das die Republik mit allen Nachbarstaaten verbindet.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus ist Litauen am einfachsten über Polen erreichbar (Grenzübergänge: Kalvarijai und Lazdijai); von Österreich bietet sich auch die Möglichkeit über die Tschechische Republik und Polen anzureisen.
Fernbus: Ecolines bieten regelmäßige Busverbindungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Litauen an. Das Busunternehmen TOKS bietet regelmäßige internationale Busverbindungen nach Lettland, Estland, Deutschland, in die Tschechische Republik, nach Italien, Belarus, in die russische Region Kaliningrad und in die Ukraine.
Maut: Für Pkw, Krafträder und Wohnmobile wird auf litauischen Straßen keine Maut fällig; nur für Lkw und Busse ab 8 Personen plus Fahrer gilt Vignettenpflicht.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Wer über Weißrussland anreist, benötigt ein Transitvisum, das vor Reiseantritt besorgt werden muss.
Die staatliche Bahngesellschaft Lietuvos geležinkeliai betreibt den Bahnverkehr in Litauen. Es gibt Verbindungen in sämtliche umliegenden Länder.
Von Berlin und Wien aus erreichen Bahnreisende Vilnius über Warschau (Fahrtzeit: 19 Std.). Von Berlin nach Warschau verkehrt mehrmals täglich der Berlin-Warschau-Express. Von Polen nach Litauen gibt es dagegen nur am Wochenende eine Verbindung.
Für die Bahnreise von Warschau nach Vilnius ist zunächst bei der polnischen Bahn eine Fahrkarte nach Bialystok zu lösen und dann eine zweite bei der litauischen Bahn nach Vilnius.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Litauen gültig.
Klaipeda ist der einzige ganzjährig eisfreie Seehafen der Baltischen Staaten; er wird von zahlreichen Kreuzfahrtschiffen und Fähren angelaufen.
U.a. laufen Phoenix, Hapag Lloyd Cruises, Plantours, Hansa Touristic und MSC auf ihren in deutschen Häfen startenden Kreuzfahrten auch Klaipeda an.
Fähren von DFDS Seaways verbinden täglich Klaipeda mit Kiel (Fahrtzeit: 19 Std. 30 Min.) und mit Karlshamn in Schweden (Fahrtzeit: 13 Std.).
TT-Line fährt jeweils freitags von Rostock via Trelleborg (Schweden) nach Klaipeda. Die Rückfahrt endet in Travemünde (Ankunft jeweils montags).
In Litauen werden keine Inlandsflüge angeboten.
Das litauische Straßennetz ist gut ausgebaut. Moderne vierspurige Autobahnen führen von Vilnius nach Kaunas, Klaipeda und Panevezys.
Maut: Für Pkw, Krafträder und Wohnmobile wird auf litauischen Straßen keine Maut fällig; nur für Lkw und Busse ab 8 Personen plus Fahrer gilt Vignettenpflicht.
Tankstellen sind in Litauen flächendeckend vorhanden und in der Regel von 8.00 - 20.00 Uhr geöffnet.
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Die Straßen sind allgemein in einem guten Zustand; auch die meisten Landstraßen sind asphaltiert. Nebenstraßen sind jedoch oft unbefestigt und nur über Schotterwege zu erreichen.
Autobahnen und andere Fernstraßen sind mit dem Buchstaben A und einer Zahl durchnummeriert. Beschildert sind Autobahnen mit weißer Schrift auf grünem Grund; andere Fernstraßen mit weißer Schrift auf blauem Grund.
Mietwagen werden sowohl von internationalen als auch von lokalen Autovermietern angeboten; auch mit Chauffeur. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Taxis (Taksi) sind in den Städten an Taxiständen zu finden, können aber auch telefonisch gerufen oder auf der Straße angehalten werden. Reguläre Taxis sind mit einem Taxischild auf dem Dach gekennzeichnet. Touristen sollten Fahrten mit Taxis ohne Schild vermeiden bzw. den Fahrpreis vor Fahrtantritt erfragen.
Fahrräder und Roller können in den Städten angemietet werden.
Nahezu sämtliche Ortschaften des Landes sind mit Bussen erreichbar. Das Busunternehmen TOKS NEO bietet eine Vielzahl an regelmäßigen Verbindungen in Litauen zwischen Vilnius und Klaipeda, Mažeikiai sowie Palanga. Die Fahrkarten für die Busse von TOKS NEO können online erworben werden.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen in einem passenden Kindersitz befördert werden.
- Promillegrenze: 0,4 ‰; für Fahrer, die den Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen gilt: 0,0 ‰.
- Telefonieren ist am Steuer nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Licht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Es besteht Winterreifenpflicht zwischen dem 10. November und dem 10. April.
- Im Auto müssen stets eine Warnweste und ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
- Die Ampelschaltung ist anders als in Deutschland: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot. Das blinkende Grün entspricht Gelb in Deutschland. Wenn die Ampel auf Gelb steht, darf nicht mehr gefahren werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Litauen ist Lietuvos Automobilininku Sajunga (LAS) in Vilnius, Tel. +370 (0)5 444 555 55.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Litauen uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Litauen erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt. Bei Anreise über Weißrussland empfiehlt sich auch die zusätzliche Mitnahme des Internationalen Führerscheins bzw. eine notariell beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ins Russiche oder Belarussische.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Es ist außerdem empfehlenswert, den einheitlichen, europäischen Unfallvordruck mitzuführen.
Außer auf Autobahnen sind auf sämtlichen Straßen auch Fahrräder und Pferdegespanne erlaubt, die oft auch bei Dunkelheit unbeleuchtet unterwegs sind. Nachtfahrten sind daher möglichst zu vermeiden.
In den Städten verkehren Busse und Oberleitungsbusse.
Vilnius verfügt über ein weit verzweigtes Busnetz. Informationen zu den Fahrplänen gibt es online bei Judu. Fahrkarten sind an Kiosken billiger als im Bus. Außerdem gibt es privat betriebene Minibusse, sogenannte Maršrutai, die dieselben Strecken wie öffentliche Busse fahren und auf Handzeichen hin anhalten.
Wer in Vilnius zentral wohnt, kann die Stadt auch bequem zu Fuß erkunden.
Die staatliche Bahngesellschaft Lietuvos geležinkeliai verbindet Vilnius regelmäßig mit sämtlichen größeren Städten, wie Kaunas, Klaipeda und Siauliai.
Mehrmals täglich verkehren Züge von Vilnius zur Ostseeküste; allerdings nicht nach Palanga, dem beliebtesten Bade- und Kurort an der Ostsee. Von Kretinga oder Klaipeda können Reisende mit Bussen weitere Orte erreichen; von Klaipeda aus u.a. Nida und Juodkrante auf der Kurischen Nehrung.
Vorortzüge Richtung Ignalina verbinden Vilnius mit der Seenplatte im Trakaier Naturschutzgebiet.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Litauen gültig.
Eine akzeptable Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist in den größeren Städten Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siauliai gewährleistet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Vertragsarzt der örtlichen Krankenkasse (Valstybine ligoniu kasa - VLK). Diese gibt auch Auskünfte über die Anschriften der Vertragsärzte. Rechnungen von Privatärzten werden den Patienten vollständig in Rechnung gestellt. Allgemeinmediziner überweisen zum Facharzt.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Die Qualität des Leitungswassers hat sich zwar in den letzten Jahren verbessert. Dennoch sollte man wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene achten. Es wird empfohlen, auf in Flaschen abgefülltes Wasser zurückzugreifen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen, v.a. im Zentrum des Landes, im Norden, im Distrikt Marijampole im Süden und um Kaunas. Zusätzlich werden landesweit auch FSME-Fälle gemeldet, die auf den Verzehr von Rohmilch von Schafen und Ziegen zurückzuführen sind. Zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen ist gegen FSME eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kann vorkommen. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Größere Hotels, Restaurants, Geschäfte und Banken akzeptieren gängige Kreditkartenwie Visa und Mastercard. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte Geld abgehoben werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Litauen nicht akzeptiert.
Mo-Fr 9.00-17.00 Uhr, einige Banken auch Sa 09.00-13.00 Uhr.
Es gibt zahlreiche Wechselstuben, vor allem in größeren Hotels, Postämtern, Flughäfen und Bahnhöfen. Geld kann aber auch in Banken gewechselt werden.
Amtssprache ist Litauisch. Es gibt eine große Anzahl von Dialekten, wie Aukstaiciai, Zemaiciai, Suvalkieciai und Dzukai. Polnisch, Belarussisch sowie teilweise auch Englisch und Deutsch werden ebenfalls gesprochen.
Alle Feiertage, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom litauischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl von Litauen ist 00370.
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (LTE/ 1800/ 2600). Netzbetreiber: Telia (GSM 900), Bite (2100) und Tele 2 (GSM 2100 und 2600 Mhz). Empfangs-/Sendebereich landesweit. Mobiltelefone können in Vilnius bei Bite gemietet werden. Internationale Roaming-Abkommen bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Dennoch lohnt sich ggf. der Erwerb einer litauischen Prepaid-SIM-Karte.
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist außer mit Freisprechanlage verboten.
Internetanbieter sind u.a. Telia und Tele 2. Kostenlose WLAN-Hotspots stehen in Litauen auf zahlreichen öffentlichen Plätzen und Straßen, in Cafés und Restaurants, in Einkaufszentren, in Bahnhöfen und am Flughafen von Vilnius. Öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Züge bieten ebenfalls kostenloses WLAN. Öffentliche Internet-Einrichtungen sind in der litauischen Nationalbibliothek und in Internetzentren in Vilnius und in anderen großen Städten vorhanden. Internetcafés gibt es in allen größeren Städten. Viele Hotels bieten kostenloses WLAN.
Briefe nach Westeuropa sind bis zu 3 Tage unterwegs. Einige private Postunternehmen bieten Expressdienste an. Das Hauptpostamt in Vilnius heißt Lietuvos Pastas (A. Vivulskio 23. Öffnungszeiten: Mo-Sa 08.00-20.00 Uhr, So 11.00-19.00 Uhr). Größere Postämter haben normalerweise Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-14.00 Uhr geöffnet.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender sind in Litauen u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet empfangbar.
Bernstein, Leinenstoffe und Kunstgewerbeartikel.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-20.00 Uhr (Lebensmittelgeschäfte).
Spezialitäten sind Skilandis (Zwischenmahlzeit mit Fleisch), Salti Barsciai (kalt servierte Suppe), Bulviniai Blynai (Kartoffelpfannkuchen), Vedarai (Wurst aus Kartoffeln) und Cepelinai (aus geriebenen Kartoffeln mit Hackfleischfüllung). Geschmorte Gans mit Äpfeln und Pflaumen gefüllt ist eine weitere baltische Spezialität. Geräucherter Aal wird an der Ostseeküste serviert. Midus, das berühmte litauische Honiggetränk mit leichtem Alkoholgehalt, sollte man probieren.
Überwiegend römisch-katholisch (79%); protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten sowie Angehörige der russisch-orthodoxen Glaubensrichtung.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die üblichen Höflichkeitsformen gelten auch hier. Litauer sind sehr stolz auf ihre Kultur und Geschichte, was man als Besucher respektieren sollte.
Trinkgeld: Zuschläge für Bedienung sind in den Rechnungen enthalten. Ein Extratrinkgeld in Höhe von 5-10% ist dennoch üblich. Taxifahrer erhalten ebenfalls ein Trinkgeld.
Rauchen: Rauchen ist in öffentlichen Einrichtungen wie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Flughäfen und Bahnhöfe sowie Fernzüge verfügen über Raucherzonen.
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