Sehr feucht oder trockenheiß in den Ebenen bis 1000 m Höhe, gemäßigt zwischen 1000 und 2500 m und vergleichsweise kühl im Hochland über 2500 m. Häufige Niederschläge zwischen Juni und September. Am besten reist man im Herbst, Winter und im Frühling nach Äthiopien.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten.
E-Visum: Staatsangehörige aller Länder der Erde können ein Touristen- oder Business-E-Visum für Äthiopien beantragen, wenn sie über den Addis Abeba Bole International Airport einreisen. Das E-Visum muss mindestens 3 Tage vor der Reise beantragt werden.
Visum bei der Ankunft: U.a. Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz, zahlreicher EU-Länder und der Türkei, können eine Visum bei der Ankunft am Flughafen beantragen.
e-Visum
Touristen-, Geschäfts- und Studentenvisum, e-Visum.
2 Monate ab Ausstellungsdatum für 30 Tage Aufenthalt (kann bis zu 90 Tage verlängert werden).
Die Einreise muss innerhalb von 1 Monat ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.
Persönlich oder postalisch max. 4 Wochen vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder online. Schweizer und Deutsche müssen ein Touristenvisum für Äthiopien online beantragen, wenn sie kein Diplomatenvisum beantragen.
Online-Beantragung: Ein e-Visum für Touristen muss beim äthiopischen Department for Immigration and Nationality Affairs (www.evisa.gov.et) online mindestens 3 Tage vor der Reise beantragt werden. Antragsteller erhalten eine E-Mail, die sie bei positivem Bescheid bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorlegen. Zur Beantragung eines Online-Visum sind die Staatsangehörigen aller Länder berechtigt. Die Einreise muss über den Addis Abeba Bole Flughafen erfolgen.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Buchungsbestätigung des Reisebüros (Hinflug, Rückreiseticket etc.).
(e) Gebühr (per Überweisung oder Barzahlung bei der Beantragung).
(f) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben mit Reisezweck bzw. Bescheinigung einer Firma über die Art der geschäftlichen Tätigkeit im Lande und über die Regelung der Reisekosten.
(i) Einladungsschreiben des äthiopischen Geschäftspartners.
(j) Einlassgenehmigung/Referenznummer vom Immigration Office (muss vom äthiopischen Geschäftspartner beantragt werden).
(k) Arbeitsvertrag.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Postalische Beantragung: Ca. 7 Tage.
Persönliche Beantragung: Wenige Stunden.
E-Visum: Innerhalb von 72 Stunden.
Reisende müssen über Geldmittel in Höhe von 50 US$ pro Aufenthaltstag verfügen.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Eine einmalige Visumverlängerung ist unter persönlicher Vorsprache bei der Hauptstelle der Einwanderungsbehörde in Addis Abeba (Main Department for Immigration and Nationality Affairs, MDINA, Churchill Road, gegenüber dem Hauptpostamt, Tel: (011) 155 38 99) gegen Zahlung von 20 US$ (nicht in Landeswährung zahlbar) möglich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten.
E-Visum: Staatsangehörige aller Länder der Erde können ein Touristen- oder Business-E-Visum für Äthiopien beantragen, wenn sie über den Addis Abeba Bole International Airport einreisen. Das E-Visum muss mindestens 3 Tage vor der Reise beantragt werden.
Visum bei der Ankunft: U.a. Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz, zahlreicher EU-Länder und der Türkei, können eine Visum bei der Ankunft am Flughafen beantragen.
24.02.2026
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Sicherheitslage
Sicherheit – Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschut
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes https://www.auswaertiges-amt.d
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.d
Aktuelles
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
• die Regionalstaaten Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, (mit Ausnahme der Route von Addis Abeba nach Hawassa, von welcher abgeraten wird), Somali und Tigray sowie die an den Regionalstaat Tigray angrenzenden Zonen Kilbet Rasu und Fanti Rasu des Regionalstaates Afar;
• das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km);
• das Grenzgebiet zu Eritrea (ca. 10 km).
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens, mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba, wird abgeraten.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer https://www.auswaertiges-amt.d
Sicherheitslage
Die Lage im Norden Äthiopiens ist sehr volatil, insb. in den Regionalstaaten Tigray und Amhara sowie den angrenzenden Gebieten, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage. Bereits Ende Januar 2026 kam es in Tigray an mehreren Orten zu bewaffneten Auseinandersetzungen; eine Ausweitung der Kampfhandlungen ist möglich. In der Region Amhara kommt es seit Jahren immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Sicherheitskräften der äthiopischen Bundesregierung und lokalen Milizen. Vor Reisen in den Regionalstaat Tigray, in die an den Regionalstaat Tigray angrenzenden Zonen Kilbet Rasu und Fanti Rasu des Regionalstaates Afar und die Region Amhara wird daher gewarnt.
Neben der Lage im Norden des Landes kommt es auch in zahlreichen anderen Gebieten des Landes regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
• Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und das Abraten von nicht notwendigen Reisen für alle übrigen Gebiete Äthiopiens, mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
• Vermeiden Sie Aufenthalte in von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten. Falls Sie sich gerade in einem solchen Bereich aufhalten, seien Sie vorsichtig, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
• Nutzen Sie bestehende Ausreisemöglichkeiten. Achten Sie dabei in jedem Fall auf Ihre eigene Sicherheit und die anderer Mitreisender.
• Informieren Sie sich auf der Website von Ethiopian Airlines darüber, welche Flughäfen in der jeweiligen Region derzeit noch angeflogen werden.
• Falls Sie das Risiko einer Ausreise aus den Regionalstaaten derzeit als zu hoch bewerten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
• Vermeiden Sie Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit; nutzen Sie für unbedingt notwendige Reisen soweit wie möglich Inlandsflüge.
• Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
• Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
• Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
• die Regionalstaaten Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, (mit Ausnahme der Route von Addis Abeba nach Hawassa, von welcher abgeraten wird), Somali und Tigray sowie die an den Regionalstaat Tigray angrenzenden Zonen Kilbet Rasu und Fanti Rasu des Regionalstaates Afar;
• das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km);
• das Grenzgebiet zu Eritrea (ca. 10 km).
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens, mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba, wird abgeraten.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.
Terrorismus
Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten der somalischen Terrororganisation Al-Shabaab auch in Äthiopien. In den vergangenen Jahren konnten Anschlagsversuche von Al-Shabaab in Addis Abeba vereitelt werden.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten, in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, als auch größerer Hotels und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Anlässen und bei Großveranstaltungen besonders aufmerksam.
• Achten Sie auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie Taschen, Pakete oder Textilbündel und melden diese ggf. der Polizei.
• Verhalten Sie sich möglichst unauffällig und meiden Sie Menschenansammlungen.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Die Sicherheitslage außerhalb der Hauptstadt bleibt volatil. Es kommt überall im Land regelmäßig zu Demonstrationen und Unruhen, oft mit Todesopfern, sowie zu Aktionen der äthiopischen Streitkräfte gegen bewaffnete Gruppen und zu Geiselnahmen bzw. Entführungen. In den Grenzgebieten zu den Nachbarländern ereignen sich immer wieder gewaltsame Zwischenfälle.
• Vermeiden Sie Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
• Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Streitkräfte, Milizen, Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung und einer erhöhten Aktivität der Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
• Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Regionen Afar, Amhara und Tigray
Vor Reisen in die Regionen Amhara und Tigray, das Grenzgebiet zu Eritrea (ca. 10 km) sowie in die an den Regionalstaat Tigray angrenzenden Zonen Kilbet Rasu und Fanti Rasu des Regionalstaates Afar wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in andere Gebiete der Region Afar wird abgeraten.
Bereits Ende Januar 2026 kam es in Tigray an mehreren Orten zu bewaffneten Auseinandersetzungen; eine Ausweitung der Kampfhandlungen ist möglich. Es kann jederzeit zur Verhängung von Ausgangs- und Straßensperren, Flugraum-/Grenzsperrungen, Stromabschaltungen sowie Einschränkungen der Internetnutzung kommen. In der Region Amhara kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen amharischen Fano-Milizen und äthiopischer Armee (ENDF), vor allem in den größeren Städten. Es muss jederzeit mit erneuten Gewaltausbrüchen (einschließlich einer Ausweitung des Konflikts auf benachbarte Regionen) sowie Flughafenschließungen und Internetabschaltungen gerechnet werden (siehe Aktuelles).
Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit Sudan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften.
Die Lage im Grenzgebiet zwischen Tigray und Afar ist zunehmend instabil. Verschiedene Akteursgruppen haben Präsenz und Aktivitäten zuletzt deutlich verstärkt, Spannungen in der Region nehmen zu.
Auf der Straße von Eli Dar in Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden.
Somali-Region
Vor Reisen in die Somali Region wird gewarnt.
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie Infiltrationsversuche und Angriffe islamischer Fundamentalisten wie Al-Shabaab stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen, vor allem im Grenzgebiet zu Somalia und Kenia. In der gesamten Somali-Region besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.
Region Benishangul-Gumuz
Vor Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird gewarnt.
In der Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und den äthiopischen Streitkräften statt.
Oromia-Region
Vor Reisen in die Region Oromia wird gewarnt.
In der Region Oromia kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Oromo Liberation Army (OLA) und den äthiopischen Streitkräften, auch unter Einsatz schwerer Waffen. Immer wieder gibt es Straßensperrungen, Überfälle auf Fahrzeuge sowie Entführungen. Es kann jederzeit zur Verhängung von Ausgangs- und Straßensperren und Einschränkung der Internetnutzung sowie Stromabschaltungen kommen.
Es besteht das Risiko einer Ausweitung des Konflikts in der Region Amhara auf die Region Oromia. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Kämpfen unter Beteiligung von Fano-Milizen in an Amhara angrenzenden Teilen von Oromia gekommen. In der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borena-Zone) besteht Minengefahr abseits der Hauptverkehrsstraßen.
Region Gambela
Vor Reisen in die Region Gambela wird gewarnt.
In dieser Region bleibt die Lage trotz Präsenz von Streit- und Sicherheitskräften angespannt.Es kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen.
Central Ethiopia Region,
Von nicht notwendigen Reisen in den Regionalstaat Central Ethiopia wird abgeraten.
South West Ethiopian Peoples’ Region, Sidama und South Ethiopia Region
Von nicht notwendigen Reisen die Regionalstaaten South West Ethiopian People’s Region, South Ethiopia und Sidama wird abgeraten.
Stadt Dire Dawa, Harari-Region
Von nicht notwendigen Reisen in die Stadt Dire Dawa und die Harari-Region wird abgeraten.
Kriminalität
Äthiopien ist eines der am wenigsten entwickelten Länder der Welt. In Addis Abeba, aber auch in anderen Städten und auf dem Land, kommt es im Zusammenhang mit der schlechten wirtschaftlichen Lage Äthiopiens immer häufiger zu Taschendiebstählen und Raubüberfällen auf Ausländer. Besondere Vorsicht ist in öffentlichen Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba, in Seitenstraßen (insbesondere in der Umgebung der Airport Road im Stadtteil Bole) und bei Dunkelheit geboten.
Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse können ebenfalls zu gewaltsamen Übergriffen auf Ausländer führen.
Taschendiebstähle und das Entwenden von Gepäck vor dem Addis Abeba Bole International Airport und Diebstähle von Wertgegenständen durch Sicherheitspersonal bei der Durchleuchtung des Gepäcks kommen vor.
• Wenn Sie abgeholt werden, stellen Sie – ggf. durch Anruf bei Ihrem Hotel oder Ihrer Kontaktperson – sicher, dass Sie wissen, wer Sie abholt und wie die Kennzeichennummer des Autos lautet.
• Nutzen Sie nach Ankunft am Flughafen möglichst nur von Ihrem Hotel oder Reiseunternehmen organisierte Transportmittel oder die gelben Taxiunternehmen.
• Wenn Sie im Auto unterwegs sind, achten Sie darauf, dass die Fenster allenfalls einen kleinen Spalt geöffnet und die Türen verriegelt sind – insbesondere vor Ampeln und bei Verkehrsstaus kann es aggressiver Bettelei und zu Diebstählen kommen.
• Seien Sie in touristischen Gegenden und Ausgehvierteln in Addis Abeba besonders wachsam.
• Unterlassen Sie Spaziergänge, besonders vor Sonnenaufgang und nach Einbruch der Dunkelheit und wenn Sie allein unterwegs sind.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Vermeiden Sie Konfrontationen, die zu Gewaltanwendung gegen Sie führen könnten.
• Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten (siehe auch Reiseinfos Führerschein).
• Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
• Überlegen Sie, während des Aufenthalts in Äthiopien statt eines hochwertigen Smartphones ein günstiges, ggf. gebrauchtes Gerät mitzuführen.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Legen Sie bei der Durchleuchtung Ihres Gepäcks am Flughafen Wertgegenstände wie Armbanduhren oder Mobiltelefone nicht einfach in den Behälter, sondern in ein verschließbares Gepäckstück.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Bis 1.000 m Höhe ist das Klima feucht- oder trockenheiß, zwischen 1.000 und 2.500 m Höhe gemäßigt und über 2.500 m kühl. Die Regenzeit im Hochland erstreckt sich von Februar bis Oktober. In dieser Zeit können Überschwemmungen zu unpassierbaren Straßen und Brücken führen.
Äthiopien liegt in einem moderat erdbebengefährdeten Gebiet – aufgrund der baulichen Gegebenheiten insbesondere in den großen Städten können auch kleinere Beben zu erheblichen Schäden führen.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Landgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti, die jedoch mitunter unregelmäßig verkehrt, nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.
Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und Landminen auszugehen. Zudem sind außerhalb der Hauptstadt die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.
Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.
• Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und das Abraten von nicht notwendigen Reisen für alle übrigen Gebiete Äthiopiens, mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba.
• Holen Sie vor notwendigen Reisen ins Landesinnere genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall ein.
• Verzichten Sie möglichst auf Überlandfahrten. Neben sonstigen Gefährdungen ist bei schlechten Lichtverhältnissen (Dämmerung/Nacht) die Unfallgefahr erhöht.
• Schalten Sie möglichst immer ortskundige Führer ein und stimmen Sie ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden ab.
• Bereiten Sie Überlandreisen entsprechend mit Proviant, Wasser und sinnvoller Ausrüstung (Powerbank, Ersatzreifen, Starthilfekabel etc.) vor.
Führerschein
Das Führen von Kraftfahrzeugen mit ausländischen oder internationalen Führerscheinen ist nur innerhalb der ersten 45 Tage nach Einreise gestattet. Ausländische Führerscheine, die in Äthiopien verwendet werden sollen, bedürfen u. U. der Legalisierung durch eine äthiopische Auslandsvertretung.
Für das Führen eines Kraftfahrzeugs über diesen Zeitraum hinaus wird ein äthiopischer Führerschein benötigt, den ausländische Staatsangehörige nur in Addis Abeba erhalten können. Deutsche Führerscheine müssen hierfür vor der Einreise nach Äthiopien ins Englische übersetzt und von der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung legalisiert werden. Informationen hierzu bietet die Website der Deutschen Botschaft Addis Abeba. https://addis-abeba.diplo.de/e
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können Haftstrafen bis zu 15 Jahren zur Folge haben.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Äthiopiens lehnt LGBTIQ ab. Seit August 2023 kommt es zu vermehrten Festnahmen, Denunziationen und Hasskampagnen in sozialen Netzwerken, gelegentlich auch zu Mordaufrufen. Es wird daher dringend empfohlen, sich nicht in der Öffentlichkeit als LGBTIQ erkennen zu geben. Nach europäischen Maßstäben völlig unverfängliche Verhaltensweisen wie das Tragen von Ohrringen durch Männer können bereits zu einer Gefährdung führen. Auch im Privaten, besonders bei der Nutzung von Dating-Apps, wird größte Vorsicht empfohlen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Bei Interaktionen mit staatlichen Behörden sollte bedacht werden, dass Korruption in Äthiopien existiert (Rang 94 von 180 auf dem (Rang 94 von 180 auf dem Korruptionsperzeptionsindex von Transparency International). https://www.transparency.org/e
• Zahlen Sie keinesfalls Bestechungsgelder, da Sie sich hiermit selbst strafbar und somit angreifbar machen.
Bei Beteiligung an Verkehrsunfällen können Autofahrer – unabhängig von der Schuldfrage – in Haft genommen werden, bis die Freilassung richterlich angeordnet wird; dies geschieht in der Regel frühestens am folgenden Arbeitstag.
Drogendelikte werden mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich jahrelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z. B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren. Einfuhr und Nutzung von Drohnen, Ferngläsern und Teleobjektiven bedarf der vorherigen Genehmigung der Sicherheitsbehörden.
Es ist verboten, bettelnden Personen etwas zu geben; dies kann Geldstrafen nach sich ziehen.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Äthiopische Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend EUR oder USD für die gesamte Reisedauer mit sich führen. EUR werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von USD-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Fremdwährung darf nur in Banken und lizensierten Wechselstuben getauscht werden.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in der Hauptstadt sowie den mittleren und größeren Städten Äthiopiens möglich. Außerhalb der Hauptstadt werden oft nur in größeren Hotels akzeptiert, wobei damit gerechnet werden muss, dass Zahlvorgänge an den häufig vorkommenden Störungen der Telekommunikationsinfrastruktu
• Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise zur Einfuhr von Bargeld im Abschnitt Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.d
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisende, die aktuell mit COVID-19 infiziert sind, dürfen nicht nach Äthiopien einreisen.
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es wird jedoch dringend empfohlen, darauf zu achten, dass die Reisedokumente noch mindestens sechs Monate über den gesamten geplanten Aufenthaltszeitraum in Äthiopien hinaus gültig bleiben.
Visum
Personen, die nach Äthiopien einreisen wollen, müssen über ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel für Äthiopien verfügen. Das gilt auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen.
Visum vor der Einreise
Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin http://aethiopien-botschaft.de
Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung http://aethiopien-botschaft.de
Visum bei Einreise („Visa on arrival“)
Die äthiopischen Behörden haben Mitte Oktober 2023 mitgeteilt, https://www.evisa.gov.et/infor
• Die Bedingungen für die Erteilung und die Höhe der Gebühr wurden noch nicht bekannt gegeben.
• Wenn Sie das „Visa on arrival“ nutzen möchten, vergewissern Sie sich vorab bei der von Ihnen gewählten Fluggesellschaft, dass Ihnen die Beförderung ohne vorab ausgestelltes Visum gestattet wird.
Einreisekontrolle
Wenn die Grenzbehörden vermuten, dass Ausländer zu einem Zweck einreisen wollen, der nicht mit dem im Visum angegebenen Aufenthaltszweck übereinstimmt, wird die Einreise verweigert und der Pass bis zum Abflug einbehalten.
Erfassung biometrischer Daten
Bei der Aus- und Einreise werden die Reisenden im Rahmen der Passkontrolle fotografiert und – außer bei Diplomaten – ihre Fingerabdrücke gescannt. Eine Weigerung zur Mitwirkung kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.
Transit in andere ostafrikanische Länder
Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket unter Umständen möglich; Auskünfte hierzu erteilt die Fluggesellschaft.
Weiterreise von Äthiopien nach Dschibuti
Die dschibutischen Auslandsvertretungen in Äthiopien verlangen zur Visumerteilung oft eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Addis Abeba. Das Visum für Dschibuti kann auch auf anderem Wege beantragt werden, diese Verbalnoten werden daher durch die Deutsche Botschaft Addis Abeba nicht ausgestellt.
• Beantragen Sie das Visum für Ihre Weiterreise nach Dschibuti entweder online als E-Visum oder vor der Abreise aus Deutschland bei der Botschaft von Dschibuti in Berlin.
• Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Dschibuti.
Verlängerung des Aufenthalts
Visumverlängerungen müssen rechtzeitig vor Ablauf des Visums beim Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba beantragt werden. Sofern eine Verlängerung des Aufenthalts geplant ist, sollte ein ausreichender USD-Betrag mitgeführt werden, da ausländische Währung in Äthiopien praktisch nicht erhältlich ist und die Gebühr nur in USD gezahlt werden kann. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die ebenfalls nur in USD gezahlt werden kann. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien gestohlen oder anderweitig abhandengekommen ist, müssen diesen Verlust bei der zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort eine Verlustbescheinigung. Damit kann anschließend bei der Deutschen Botschaft Addis Abeba ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass beantragt und ausgestellt werden. Anschließend muss unter Vorlage der polizeilichen Verlustbescheinigung bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Ausreisevisum („exit visa“) beantragt werden; ohne dieses ist die Ausreise nicht möglich.
Das Verfahren ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr beträgt zwischen 50 USD und 75 USD pro Person. Gebührenerhöhungen sind jederzeit möglich. Für Personen, die der Landessprachen nicht mächtig sind, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Sprachmittlers.
Ausreisegebühr
Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 20 USD fällig. Wenn diese nicht schon im Ticketpreis enthalten ist, muss sie in bar am Flughafen entrichtet werden.
Minderjährige
Es existieren keine besonderen Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder die Einreise Minderjähriger mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Bargeld
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld sind die Regelungen der Direktive FXD/81/22 der Äthiopischen Nationalbank https://nbe.gov.et/wp-content/
Ein- und Ausfuhr von Landeswährung
Bei Ein- und Ausreise dürfen höchstens 3.000 ETB in bar mitgeführt werden. Der diese Summe überschreitende Betrag kann beschlagnahmt werden, und es können Geld- und Haftstrafen verhängt werden.
Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung
Für die Einfuhr von Fremdwährung gelten Pflichten zur Anmeldung und zum Umtausch bzw. zur Einzahlung auf ein Fremdwährungskonto:
• Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien sind verpflichtet, eingeführte Fremdwährung ab einem Betrag von 4.000 USD (oder Gegenwert in anderer Fremdwährung) bei Einreise anzumelden und innerhalb von 30 Tagen bei einer lizensierten Stelle umzutauschen oder auf ein Fremdwährungskonto einzuzahlen.
• Ausländer, die sich nur vorübergehend in Äthiopien aufhalten, sind verpflichtet, eingeführte Fremdwährung ab einem Betrag von 10.000 USD (oder Gegenwert in anderer Fremdwährung) bei Einreise anzumelden und dürfen sie so lange in ihrem Besitz haben, wie ihr Visum gilt.
• Bei der Einreise auf dem Landweg sind bereits Fremdwährungsbeträge von 500 USD anmeldepflichtig.
Bei der Ausreise gilt: Wenn Fremdwährung über dem bei Einfuhr anmeldungsfreien Betrag ausgeführt wird, müssen die Betroffenen die Herkunft des Geldes durch Vorlage der Einfuhrerklärung oder der Umtauschquittung einer lizensierten Stelle nachweisen.
Bei Zuwiderhandlungen kann der betroffene Geldbetrag beschlagnahmt werden, und es können Geld- und Haftstrafen verhängt werden.
Weiterführende Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Für bestimmte Personengruppen und Fallkonstellationen gelten abweichende Regelungen, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Diese, sowie die genauen Definitionen der vorstehend verwendeten Begriffe, können der Direktive der Nationalbank entnommen werden, die im Internet auf Englisch https://nbe.gov.et/wp-content/
Ein- und Ausfuhr bestimmter Gegenstände
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Bestimmte Gegenstände (u. a. Ferngläser, Teleobjektive, Drohnen, sowie Kommunikationsgeräte wie Funkgeräte („Walkie-Talkies“) und Satellitentelefone) dürfen nicht eingeführt werden und werden bei Einreise vom Zoll beschlagnahmt. Bei der Einfuhr von Videokameraausrüstung (abhängig vom Typ und Marke der Kamera) kann es zu Komplikationen bis hin zur Beschlagnahme kommen, vor allem dann, wenn es sich um professionelle Geräte handelt. Trotz Ausstellung einer Quittung und Zusicherung, dass bei Ausreise die Rückgabe erfolgt, wird vielfach berichtet, dass beschlagnahmte Gegenstände angeblich nicht mehr auffindbar waren.
Es können auch weitere Gegenstände betroffen sein. Daher wird dringend davon abgeraten, die vorgenannten Gegenstände sowie andere wertvolle Gegenstände auf Reisen nach Äthiopien mitzuführen.
Wertvolle elektronische Geräte, deren Einfuhr nach Anmeldung beim Zoll gestattet wird, werden bei Einreise in den Pass eingetragen. Bei Ausreise wird dann geprüft, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Reisenden wird empfohlen, möglichst über das Reisebüro die Einfuhr der Ausrüstung vor Reiseantritt abzuklären bzw. bei der Visumbeantragung bei der äthiopischen Auslandsvertretung nachzufragen.
Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets mit ausreichend Vorlauf vor der Ausreise die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc.) kann es zu Problemen kommen.
Für die Ausfuhr von Tee und Kaffee im Reisegepäck beträgt die Höchstmenge pro Person 2 kg; darüberhinausgehende Mengen können beschlagnahmt werden. Einkauf im Duty-free-Bereich des Flughafens auch größerer Mengen möglich. Weitere Informationen erteilt die äthiopische Kaffee- und Teebehörde https://www.facebook.com/Ethio
Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen
Die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen für touristische Besuche kann von den äthiopischen Zollbehörden erlaubt werden; diese verlangen hierfür nach Berichten von Überlandreisenden jedoch seit Oktober 2022 eine Sicherheitsleistung in Höhe des Einfuhrzolls, der nach Presseberichten das Fünffache des von den äthiopischen Behörden angesetzten Fahrzeugwerts betragen kann. Eine bei Einreise nach Äthiopien in bar geleistete Sicherheitsleistung wird bei der Ausreise nicht immer zurückerstattet.
Für Informationen hinsichtlich der Zoll- und sonstigen Formalitäten sollten Sie sich im Vorfeld an die äthiopische Botschaft in Berlin, http://aethiopien-botschaft.de
Tiere
Bei der Einfuhr von Katzen und Hunden ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die älter als 30 Tage, aber nicht älter als ein Jahr sein muss. Andere Tiere benötigen ein aktuelles amtstierärztliches Zeugnis, um die Einfuhrerlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen sollten Sie bei der äthiopischen Botschaft in Berlin http://aethiopien-botschaft.de
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen:
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO https://www.rki.de/DE/Themen/I
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Äthiopien ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Es gibt einige gut ausgestattete Einrichtungen, größere, langfristig planbare Operationen sollten jedoch in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen zusätzlicher Belastungen (z. B: Höhenlage von ca. 2.400 Hm) sorgfältig abgewogen werden.
• Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
• Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
• Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber https://www.auswaertiges-amt.d
• Ganzjährig hohes Risiko: unterhalb von 2.500 Hm im ganzen Land inklusive der Stadt Lalibela
• Ganzjährig geringes Risiko: Addis Abeba, Höhenlagen oberhalb 2.500 Hm
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber https://www.auswaertiges-amt.d
• Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten https://www.auswaertiges-amt.d
• Es gibt eine Impfung gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
• Zur Verhinderung einer Malaria wird in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Malariaprophylaxe empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera https://www.auswaertiges-amt.d
• Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
• Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten ≥ 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt < 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis https://www.auswaertiges-amt.d
• Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Äthiopien besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen https://www.auswaertiges-amt.d
• Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
• Beachten Sie lokale Warnungen.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
HIV-Infektionen, https://www.auswaertiges-amt.d
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Eine Ansteckung mit Tollwut https://www.auswaertiges-amt.d
• Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.
• Sollten Sie von einem Hund, einer Schlange, Spinne oder Skorpion gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung vor Reiseantritt beraten. Beachten Sie, dass Immunglobuline nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind und bei aktiven Tollwutimpfstoffen Lieferengpässe vorkommen können.
• Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu Schlangenbisse https://www.auswaertiges-amt.d
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.d
• Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Aufgrund der Lage Addis Abebas zwischen Bergen kann es zu Inversionswetterlagen kommen, wodurch sich die Luftverschmutzung verstärkt.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Aufgrund der Höhenlage ist die UV-Exposition wesentlich intensiver als auf Meereshöhe.
• Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
• Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit https://www.auswaertiges-amt.d
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss https://diplo.de/-/2519600
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.d
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort. Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
• Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
• Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
• Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
• Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste https://krisenvorsorgeliste.di
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungss
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen über häufige Infektions- und Tropenkrankheiten https://www.auswaertiges-amt.d
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub https://www.artenschutz-online
Demokratische Bundesrepublik Äthiopien.
1.104.300 qkm.
114.963.588 (UNO Schätzung 2020).
88 pro qkm.
Addis Abeba.
Äthiopien am Horn von Afrika grenzt im Osten an Dschibuti und Somalia, im Süden an Kenia, im Westen an den Sudan und an den Südsudan sowie im Norden an Eritrea. Die Landesfläche wird überwiegend von einem riesigen Hochland aus Vulkangestein eingenommen, in dem gemäßigtes Klima herrscht. Das Plateau ist von heißer, unwirtlicher Wüste umgeben. Im Norden ist das Land zerklüftet, im Süden flacher und eher für die Landwirtschaft geeignet. Die höchste Erhebung Äthiopiens ist mit 4620 m der Ras Daschan.
Bundesrepublik seit 1994. Neue Verfassung von 1994. Parlament (Shengo) mit zwei Kammern: House of Peoples´Representatives mit 547 Mitgliedern und der Ethnienvertretung House of Federation mit 135 Mitgliedern aus 76 Ethnien, Legislaturperiode: 5 Jahre.
Taye Atske Selassie, seit Oktober 2024.
Abiy Ahmed, seit April 2018.
220 V, 50 Hz. Adapter notwendig.
Abiy Ahmed, seit April 2018.
In Äthiopien befinden sich einige der am höchsten gelegenen und verblüffensten Landschaften des afrikanischen Kontinents, wie die zackig geformten Simien-Berge, und auch einige der am tiefsten gelegenen Orte, wie die Danakil-Depression mit ihren Schwefelfumarolen und Mondlandschaften. Auch in kultureller Hinsicht ist Äthiopien eins der großartigsten Ziele mit nicht weniger als acht UNESCO Weltkulturerbestätten. Darunter sind die geheimnisvollen, in Gestein gehauenen Kirchen von Lalibela.
Äthiopien ist das einzige Land Afrikas, das nie vollständig kolonialisiert war (eine Ausnahme bildet die fünfjährige Besetzung durch Mussolinis Italien), weshalb es sich seine einzigartige Kultur bewahren konnte. Das Land hat seine eigenen Schriftzeichen und Sprache (Amharisch) und hat einen starken Sinn für seine nationale Identität. Der totalitäre Missbrauch des Landes unter dem sozialistischen Militärregime der Derg (1974-1991), Dürre, Hungersnot und andauernde Grenzstreitigkeiten mit Eritrea haben ihren Tribut gefordert. Dennoch bleibt Äthiopien ein uraltes und faszinierendes Reiseziel.
Die nationale Fluglinie Ethiopian Airlines (ET) verbindet täglich Frankfurt/M. und Wien nonstop sowie Genf via Rom mit Addis Abeba. Außerdem fliegt Ethiopian Airlines (ET) ab Genf und Zürich in Kooperation mit Swiss (LX) über Frankfurt/M. sowie mit Austrian Airlines (OS) über Wien nach Addis Abeba.
Lufthansa (LH) bietet ebenfalls tägliche Flugverbindungen zwischen Frankfurt/M. und Addis Abeba an; mit Zubringerflügen nach Frankfurt/M. aus Zürich.
Frankfurt/M. - Addis Abeba: 6 Std. 50 Min.; Wien - Addis Abeba: 6 Std. 20 Min.; Zürich - Addis Abeba: 8 Std. 50 Min. (mit Zwischenstopp).
Keine.
Die Einreise mit dem Pkw kann aus Kenia auf dem Trans-East-African Highway über den Grenzort Moyale erfolgen; aus Djibouti über Galafi und aus dem Sudan über Humera oder Metema. Das Grenzgebiet zu Eritrea ist derzeit militärisches Sperrgebiet und nicht passierbar.
Für sämtliche Grenzübergänge ist es empfehlenswert, sich vorab bei der Botschaft über die Passierbarkeit zu erkundigen.
Fernbus: Es gibt keinen grenzüberschreitenden Busverkehr. Reisende müssen an der Grenze grundsätzlich umsteigen.
Von Nairobi (Kenia) erreicht man Addis Abeba über Isiolo, Marsabit und wechselt dann den Bus in Moyale. Zwischen Djibouti und Dire Dawa verkehren regelmäßig Busse der Société Bus Assajog. Eine Busverbindung besteht zwischen Hargeisa (Somalia) und Harar (Äthiopien), und aus dem Sudan gibt es Busverbindungen auf der Strecke Khartum-Metema, mit Weiterfahrt in Minibussen nach Gonder bzw. Addis Abeba.
Unterlagen: Ausländische Besucher können ihre nationalen Führerscheine für das Fahren eigener Fahrzeuge bis zu 45 Tagen nach Ankunft in Äthiopien nutzen. Die ausländischen Führerscheine müssen u.U. durch eine äthiopische Auslandsvertretung legalisiert werden. Nach Ablauf der 45 Tage benötigen ausländische Fahrer einen äthiopischen Führerschein, der ausschließlich in Addis Abeba ausgestellt wird. Nach Vorlage des nationalen Führerscheins erhalten Reisende eine Konsularbescheinigung und können damit den äthiopischen Führerschein beantragen.
Für die Anmietung von Leihwagen wird immer ein äthiopischer Führerschein benötigt.
Die einzige grenzüberschreitende Bahnverkehr besteht zwischen Addis Abeba und Djibouti. Züge verkehren jeden zweiten Tag.
Ethiopian Airlines (ET) fliegt eine Vielzahl von Städten im ganzen Land an, einschließlich der für Touristen besonders interessanten historischen Stätten Axum, Bahr Dar, Gondar und Lalibela. Ab Addis Abeba bedient Ethiopian Airlines (ET) auch Dembi Dolo im Südwesten von Äthiopien.
Das äthiopische Straßennetz hat eine Länge von ca. 130.000 km und wird ständig erweitert. Einige Straßen gehen von Addis Abeba aus sternförmig ins ganze Land. Eine Hauptstrecke verläuft in Nord-Süd-Richtung von Yirga an der Grenze zu Eritrea bzw. von Addis Abeba aus über Dilla und Yebelo nach Moyale an der Grenze zu Kenia.
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Ca. 16.000 km des Straßennetzes sind asphaltiert, und viele Straßen können das ganze Jahr über befahren werden. Vor allem Urlaubsgebiete und Geschäftszentren sind ganzjährig gut erreichbar. Für die übrigen Straßen sind Allrad betriebene Fahrzeuge empfehlenswert.
Nach wie vor ist das Befahren von Nebenstraßen, vor allem in den Grenzregionen, riskant, da dort nach wie vor mit Landminen zu rechnen ist.
Mietwagen sind in Addis Abeba am Flughafen und in der Stadt erhältlich; das Mindestalter für eine Anmietung beträgt 18 Jahre. Für Überlandfahrten können Autos mit Fahrer gemietet werden. Für die Anmietung von Leihwagen wird immer ein äthiopischer Führerschein benötigt.
In Addis Abeba gibt es blaue und die etwas teureren aber auch bequemeren gelben Taxis. Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden.
In Addis Abeba und anderen äthiopischen Städten werden zahlreiche Fahrradtouren angeboten.
Busse verbinden Orte im ganzen Land; vor allem die größeren Städte des Landes sind gut per Bus erreichbar.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 30-50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.
In Äthiopien gibt es keine offizielle Pannenhilfe. Hotels können bei der Vermittlung einer Reparaturwerkstätte behilflich sein. Bei Pannen außerorts kann man andere Verkehrsteilnehmer anhalten und um Hilfe bitten.
Um Addis Abeba zu erkunden, können Reisende Trambahnen, Stadtbusse, Minibusse oder Taxis nutzen. Es gibt zwei Trambahnlinien (eine West-Ost- und eine Nord-Süd-Linie); die Stadtbusse sind orange, die Minibusse blau-weiß, und die Fahrt wird jeweils beim Schaffner bezahlt.
Die einzige Eisenbahnstrecke von Addis Abeba nach Djibouti führt in Äthiopien durch Dire Dawa und die Grenzstadt Dewele. Züge verkehren jeden zweiten Tag.
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Wegen der Höhenlage muss eine Akklimatisierungszeit eingeplant werden, Herzkranke sollten ärztlichen Rat einholen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung/Luftrettung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die neun Monate und älter sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort länger als 9 Stunden im Transit aufgehalten haben.
[3] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Hohes Malariarisiko ganzjährig für alle Regionen unter 2500 m. In Addis Abeba und in Lagen oberhalb von 2500m besteht eine geringe Malariagefahr. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt zu ca. 76 % vor. Empfehlung: Mückenschutzmittel sowie zusätzlich medikamentöse Vorbeugung in Regionen mit hohem Ansteckungsrisiko.
[5] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[6] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
[7] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Poliomyelitis kommt vor. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen wird ggf. eine Auffrischimpfung empfohlen.
Landesweit besteht eine erhöhte Gefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch meiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise ist zu vermeiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion kann jedoch bestehen. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen im ganzen Land vor (vor allem Omo River), das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Saubere Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar, eine Impfempfehlung der STIKO besteht jedoch noch nicht.
Filariose (lymphatische F. und Onchozerkose) kommt landesweit vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt in den kalten Klimaregionen im Hochland auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen, sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt in Gebieten unter 2000 m (Gebiete Gambella, Gila) vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragen wird, tritt v.a. im Westen oberhalb von 2000 m auf (Gebiete Gambella, Gila). Es empfehlen sich ein sorgfältiger Insektenschutz.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Zeckenbissfieber tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
1 Äthiopischer Birr = 100 Santim. Währungskürzel: Br, ETB (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 10, 5 und 1 Birr; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5 und 1 (selten) Santim sowie zu 1 Birr.
Gängige Kreditkarten wie Diners Club, Visa und Mastercard werden in größeren Hotels und in Restaurants in der Hauptstadt akzeptiert. Fluggesellschaften akzeptieren Kreditkarten für die Bezahlung von Flugtickets. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist außerhalb der Hauptstadt gering. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Äthiopien nicht akzeptiert.
Mo-Do 08.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Einfuhr und Ausfuhr der Landeswährung in bar ist auf 3.000 Br beschränkt.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen nur in Höhe des deklarierten Betrages (Deklarationsformular aufbewahren).
Amtssprache ist Amharisch. Die zweite Verkehrssprache ist Englisch, das in Schulen unterrichtet wird. Semitische Sprachen (ca. 50 %) und kuschitische Sprachen (ca. 45 %) werden gesprochen, daneben auch Italienisch. Französisch und Arabisch dienen als Bildungs- und Handelssprachen.
[*] (a) In Äthiopien gilt der Julianische Kalender, der 12 Monate mit je 30 Tagen und am Jahresende einen Monat mit 5 oder 6 Tagen hat. Der äthiopische Kalender liegt 7 Jahre und 8 Monate hinter unserer Zeitrechnung.
(b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Äthiopien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 g Zigaretten, 20 Zigaretten und 250 g Tabak;
2 l alkoholische Getränke;
500 ml Parfüm;
500 ml Eau de Toilette.
Medikamente und Kleidung für den persönlichen Gebrauch.
Jeweils 1 Laptop, 1 Handy, 1 Kamera, 1 Rollstuhl, 1 Armbanduhr, 1 Föhn und 1 Rasierapparat.
Jagdwaffen, Drogen und pornographisches Material.
Jagdwaffen und Drogen.
Eine Sondergenehmigung wird für die Einfuhr von Jagdwaffen benötigt, u.U. auch für Videokameraausrüstungen, insbesondere wenn es sich um eine professionelle Videokameraausrüstung handelt.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden.
Waren können zollfrei bis zu einem Gesamtwert von bis zu 500 Br. ausgeführt werden. Für Häute, Leder, Felle, Antiquitäten und Gegenstände von kunsthistorischem Wert (Gegenstände über 50 J., aber auch neuere Holzarbeiten, Bibeln, Kreuzen, Ikonen) ist eine Ausfuhrgenehmigung des Nationalmuseums erforderlich. Eine Genehmigung ist u. U. auch für die Ausfuhr von Steinen, Gewürzen, Pflanzen und Pflanzenteilen und bestimmten Tierprodukten (Leder, Federn, etc,) erforderlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00251.
GSM 900, regional 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber ist die ethio telecom, begrenzter Empfangs-/Sendebereich. Es bestehen Roaming-Abkommen. Der Erwerb einer lokalen SIM-Karte lohnt sich in der Regel für Reisende.
Es gibt Internet-Cafés in Addis Abeba und in anderen größeren Städten. Es ist oft schwierig, eine Verbindung zu bekommen. Selbst in den Hotels, die ihren Gästen Internet anbieten können, kommt es regelmäßig zu Störungen und Ausfällen.
Die Äthiopische Post (Ethiopian Postal Service) und private Kuriere übernehmen nationale und internationale allgemeine Postdienste. Briefe nach Europa sind ca. zwei Wochen unterwegs.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Äthiopien empfangen.
Schöne Mitbringsel sind Gold- und Silberschmuck (wird nach Gewicht verkauft), Holzschnitzereien, Lederwaren, Speere, Trommeln, Teppiche und Korbwaren. Auf den Märkten kann man handeln, in den Geschäften sind die Preise zumeist festgesetzt. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-12.30 und 15.30-19.30 Uhr, Sa 09.00-13.00 und 15.00-19.00 Uhr (regionale Unterschiede).
Das äthiopische Nationalgericht ist We't (Fleisch, Huhn oder Gemüseeintopf in scharfer Soße), das mit Injera (weichem Fladenbrot) serviert wird. Zu den typischen Spezialitäten zählen ferner Shivro und Misir (Kichererbsen- und Linsengerichte) sowie Tibs (knusprig gebratenes Steak). Traditionelle Restaurants in den größeren Städten servieren ihre Gerichte auf einem farbigen Korbtisch, dem Masob. Vor der Mahlzeit werden Seife, Wasser und ein Handtuch gereicht, da man mit dem Injera in der rechten Hand das We't aufnimmt. Der Gebrauch von Besteck ist unüblich. Getränke: Äthiopischer Kaffee kommt aus der Provinz Kaffa, der beigefügte Roggen gibt ihm ein ganz besonderes Aroma. Talla (äthiopisches Bier) hat einen unverwechselbaren Geschmack; auch Kaitaka (reiner Kornalkohol) und Tej (alkoholisches Getränk aus fermentiertem Honig) gibt es nur in Äthiopien.
Im Norden äthiopisch-orthodoxe Kirche (35-40 %), im Osten und Süden hauptsächlich Islam (45-50 %); außerdem Animisten (12 %) und andere (3-8 %) wie äthiopisch-evangelische Kirche, Katholiken, Minderheiten von Hindus und Sikhs.
Umgangsformen: Konservative Kleidung wird bevorzugt, Freizeitkleidung ist jedoch i. Allg. angemessen. Zwanglose private Einladungen werden gerne ausgesprochen. Zu den meisten religiösen Stätten wird Frauen der Zutritt nicht gestattet.
Fotografieren: Manchmal wird für das Fotografieren und Filmen von Touristenattraktionen eine kleine Gebühr verlangt. Auf Flughäfen und in der Nähe von öffentlichen Gebäuden sowie von militärischen Anlagen herrscht striktes Fotografierverbot. Wer Personen fotografieren möchte, sollte immer um Erlaubnis fragen.
Trinkgeld: Die meisten Hotels und Restaurants setzen 10 % Bedienungsgeld auf die Rechnung. Trinkgeld ist i. Allg. üblich, die Beträge sind allerdings gering.
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